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April 28. brandenburg, Sachsen und die andern Fürsten die Sachen ansehen ;
endlich würde das Schreiben beim Kaiser Nachdenken erregen „als
wan man albereit sich etwas zu genau zu I kgl. W. auch ratione
des reichs lenken wolte.“ Wir geben daher E. L. zu bedenken, ob
man nicht mit dem Schreiben einhalten soll, bis man klarer sieht
und mehr Hoffnung auf Erfolg hat. Würden aber E. L. auf einem
solchen Schreiben bestehen, so müsste es bei der Unsicherheit der
Lage ganz allgemein gehalten sein, wie beiliegender Entwurf! ergibt;
wir überlassen Derselben das Konzept zu verbessern. — Wir selbst haben
mit dem königlichen Gesandten von diesem Gegenstand geredet und
ihn erinnert, dass sein Herr bei dieser Gelegenheit auch des Reiches
Interresss nicht ausser Acht lassen möge. Nach Anhalts Rückkehr
werden sich bessere Consilia anstellen lassen. — Mitteilung der kurpfälzischen
Resolution an den königlichen Gesandten [Starhemberg],?
mit der dieser gestern zu Landgraf Moriz abgereist is. Datum
Heidelberg den 18. aprilis a. 1611. — Praes. Stuttgart 23. aprilis 1611.
Stg., Unlonsacta, tom. X., f. 14; Or
Aprii 164. „Ungefehrliche gedanken [der sächsischen und
[etwa 28.]des mainzischen Gesandten], wie die eingefallene
misshelligkeit zwischen JJ. ksl. und kgl. M" mit
beeder teil reputation und gemeinem wolstand zu
componiren.“
1. Die Verträge von 1608 und 1610 sollen in allen Punkten
sowol von den Prinzipalen wie von den Bürgen stetig gehalten
werden. 2. Das passauer Volk soll vom Kaiser und vom König verfolgt
i Die Absender hoffen, der König werde den Brunnquell aller bisherigen
Beschwerungen verstopfen. Hinweis auf die Tätigkeit friedhässiger Leute, die
jegliche Besserung verhindern. Der König möge nach seinem vorigen Erbieten
die Wolfahrt des Reiches und der Stände desselben in Acht nehmen (Stg.,
a. a. O., f. 16). — Die württembergischen Räte fanden nach des Herzogs
Bescheid auf Starbembergs Werbung die Ausfertigung dieses Konzepts über-Hüssig
(Stg., a. a. O., 1.19).
® Vgl. oben no. 140, Anm. 1 auf S. 343,
® Auch im neuburgischen Rat erwog man das württembergische
Schreiben vom 6. April und fand auch hier den Vorschlag bedenklich: die
Reformation des Hofes würde weitläußge Verhandlungen erfordern, der
König habe mit seinen eigenen Sachen genug zu schaffen; dazu komme
Sachsens Interposition, die dem Kaiser gemach tun und eich einer Reformation
des geheimen und des Reichshofrats nicht annehmen werde; ebenso
würden es auch die andern Kurfürsten und Fürsten halten; die Reformation
des kaiserlichen Hofe und die Frage, ob man einen „unqualificierten“ Kaiser
habe, gehöre mehr vor die Kurfürsten. Eine solche Reformation müsste mit
Güte oder Gewalt erfolgen; mit ersterer würde der König wegen seines Verhältnisses
zum Kaiser wenig ausrichten, eine gewalteame Beformierung zu
unterstützen wäre aber den Unierten unverantwortllich (Protokoll vom
15./25. April; Mb., 343/13 a, f. 37, von Zeschlins Hand).