Metadata : Unser Pommernland. 3. Jahrgang 1915/16. (3)

400  1611  163  —164.

April  28.  brandenburg,  Sachsen  und  die  andern  Fürsten  die  Sachen  ansehen  ;
endlich  würde  das  Schreiben  beim  Kaiser  Nachdenken  erregen  „als
wan  man  albereit  sich  etwas  zu  genau  zu  I  kgl.  W.  auch  ratione
des  reichs  lenken  wolte.“  Wir  geben  daher  E.  L.  zu  bedenken,  ob
man  nicht  mit  dem  Schreiben  einhalten  soll,  bis  man  klarer  sieht
und  mehr  Hoffnung  auf  Erfolg  hat.  Würden  aber  E.  L.  auf  einem
solchen  Schreiben  bestehen,  so  müsste  es  bei  der  Unsicherheit  der
Lage  ganz  allgemein  gehalten  sein,  wie  beiliegender  Entwurf!  ergibt;
wir  überlassen  Derselben  das  Konzept  zu  verbessern.  —  Wir  selbst  haben
mit  dem  königlichen  Gesandten  von  diesem  Gegenstand  geredet  und
ihn  erinnert,  dass  sein  Herr  bei  dieser  Gelegenheit  auch  des  Reiches
Interresss  nicht  ausser  Acht  lassen  möge.  Nach  Anhalts  Rückkehr
werden  sich  bessere  Consilia  anstellen  lassen.  —  Mitteilung  der  kurpfälzischen
  Resolution  an  den  königlichen  Gesandten  [Starhemberg],?
mit  der  dieser  gestern  zu  Landgraf  Moriz  abgereist  is.  Datum

Heidelberg  den  18.  aprilis  a.  1611.  —  Praes.  Stuttgart  23.  aprilis  1611.
Stg.,  Unlonsacta,  tom.  X.,  f.  14;  Or

Aprii  164.  „Ungefehrliche  gedanken  [der  sächsischen  und

[etwa  28.]des  mainzischen  Gesandten],  wie  die  eingefallene

misshelligkeit  zwischen  JJ.  ksl.  und  kgl.  M"  mit

beeder  teil  reputation  und  gemeinem  wolstand  zu
componiren.“

1.  Die  Verträge  von  1608  und  1610  sollen  in  allen  Punkten
sowol  von  den  Prinzipalen  wie  von  den  Bürgen  stetig  gehalten
werden.  2.  Das  passauer  Volk  soll  vom  Kaiser  und  vom  König  verfolgt

i  Die  Absender  hoffen,  der  König  werde  den  Brunnquell  aller  bisherigen
Beschwerungen  verstopfen.  Hinweis  auf  die  Tätigkeit  friedhässiger  Leute,  die
jegliche  Besserung  verhindern.  Der  König  möge  nach  seinem  vorigen  Erbieten
die  Wolfahrt  des  Reiches  und  der  Stände  desselben  in  Acht  nehmen  (Stg.,
a.  a.  O.,  f.  16).  —  Die  württembergischen  Räte  fanden  nach  des  Herzogs
Bescheid  auf  Starbembergs  Werbung  die  Ausfertigung  dieses  Konzepts  über-Hüssig
  (Stg.,  a.  a.  O.,  1.19).

®  Vgl.  oben  no.  140,  Anm.  1  auf  S.  343,

®  Auch  im  neuburgischen  Rat  erwog  man  das  württembergische
Schreiben  vom  6.  April  und  fand  auch  hier  den  Vorschlag  bedenklich:  die
Reformation  des  Hofes  würde  weitläußge  Verhandlungen  erfordern,  der
König  habe  mit  seinen  eigenen  Sachen  genug  zu  schaffen;  dazu  komme
Sachsens  Interposition,  die  dem  Kaiser  gemach  tun  und  eich  einer  Reformation
  des  geheimen  und  des  Reichshofrats  nicht  annehmen  werde;  ebenso
würden  es  auch  die  andern  Kurfürsten  und  Fürsten  halten;  die  Reformation
des  kaiserlichen  Hofe  und  die  Frage,  ob  man  einen  „unqualificierten“  Kaiser
habe,  gehöre  mehr  vor  die  Kurfürsten.  Eine  solche  Reformation  müsste  mit
Güte  oder  Gewalt  erfolgen;  mit  ersterer  würde  der  König  wegen  seines  Verhältnisses
  zum  Kaiser  wenig  ausrichten,  eine  gewalteame  Beformierung  zu
unterstützen  wäre  aber  den  Unierten  unverantwortllich  (Protokoll  vom
15./25.  April;  Mb.,  343/13  a,  f.  37,  von  Zeschlins  Hand).