Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1861. (22)

1861.  *
C.  Fahrpost.
Art.  52.
erntinsch  ajlliches  Korto.  Die  sämmtlichen  Vereinspostbezirke  stellen  auch  bezüglich  der
Vereins-Fahrpostsendungen  ohne  Rücksicht  auf  die  Gebielsgrenzen  Ein  ungktheiltes
Postgebiet  dar.
rt.  53.

Vereins-Fahrpostsendungen  sind  solche  Fahrpostsendungen,
bei  denen  der  Ausgabeort  und  der  Bestimmungsort  in  verschiedenen  Vereinspostbezirken
liegen.

Bei  Sendungen  aus  und  nach  fremden,  zum  deutschen  Postvereine  nicht  gehörenden,
  Staaten  wird  dasjenige  Postgebict,  welchem  die  Sendung  unmittelbar  vom  Aus,
lande  zugeht,  als  Postgebict  des  Ausgabeortes,  und  dasjenige  Postgebict,  von  welchem
die  Sendung  unmittelbar  an  das  Ausland  ausgeliesert  wird,  als  Posigreiet  des  Bestimmungsortes
  angesehen.

Fahrpostsendungen,  welche  in  unmittelbarem  Wechselverkehre  zwischen  einer  Grenz.
postverwaltung  und  dem  Vereins-Auslande  vorkommen,  gehören  nicht  zu  den  Vereinssendungen.


rt.  54.
Uoitobetechnung.  Das  Porto  für  alle  im  Vereinsverkehre  vorkommenden  Fahrpostsendungen
  wird  nach  der  geradlinigen  Entfernung  hrischen  Abgangs=  und  Bestimmungsort,
  ohne  Nücksicht  auf  die  Spedition,  in  .  Summe  berechnet.

rt.
9Aserung  der  Die  Entfernungen  bis  einshhiegü  20  Meilen  werden  unmitlelbar
6.  mliclnungen
von  Ort  zu  Ort  gemessen.
Bei  größeren  E  ntsernungen.  erfolgt  die  Messung  nach  den  Mitkelpunkten  von  Quadraten,
  deren  Seiten  je  einer  Länge  von  4  Meilen  entsprechen.
Alle  in  demselben  Quadrate  gelegenen  Orte  haben  die  Taxe  des  Mittelpunktes.
Die  von  Quadralseiten  durchschnittenen  Postorte  werden  dem  östlich,  südlich  oder
südöstlich  angrenzenden  Quadrate  zugezählt.
Für  den  Vereins-Fahrpostverkehr  mit  dem  Vereins-Auslande  gelten  hinsichtlich  der
Messung  und  der  Berechnung  der  Taxen  die  in  den  Verträgen  vereinbarten  Grenzpunkte,
beziehungsweise  die  Mittelpunkte  der  Quadrate,  in  welchen  dieselben  liegen.

abivositaui.  Fuͤr  jede  Fahrpostsendung  wird  ein.,  Gewichtporto,  und  bei  Sendungen
mit  derlarirtem  Werthe  außerdem  ein  Werthporlo  berechnet.