Contents : Staats-Lexikon.

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Leitung  der  Regierung  des  Großherzogtums
  steht  aber  dem  Staatsministerium

zu,  welches  in  die  Devartements  der  Finanzen,
  des  Innern,  des  Proßherzoglichen
Hauses  und  der  auswärtigen  Angelegeniten,
  der  Justiz,  der  Razer-  und  Schuen=
  und  der  Militärangelegenheiten  zerfällt.
  Die  Leitung  dieser  Departements  ist
auf  drei  Abteilungsvorstände  verteilt.
Dem  Staatsministerium  ist  das  Hausund
  Zentralarchiv  und  ein  statistisches
Büreau  beigegeben.  Unmittelbar  unter
dem  Staatsministerium  stehen  der  Staatserichtshof
  und  der  Gerichtshof  zur  Entcheidung
  der  Kompetenzkonflikte.  Zum
weck  der  innern  Landesverwaltung

ist  das  Staatsgebiet  in  Amter  eingeteilt,
deren  Verwaltungschefs  im  Herzogtum
O.  unmittelbar  unter  dem  Staatsministerium,
  Departement  des  Innern,  stehen,
während  in  den  Fürstentümern  Birkenfeld
und  Lübeck  die  dortigen  Regierungen  eine
Mittelinstanz  bilden.  Diese  Regierungen
leiten  in  den  Fürstentümern  auch  das
Schulwesen;  für  das  Herzogtum  dagegen
bestehen  ein  besonderes  evangelisches  und
ein  katholisches  Oberschulkollegium.  Ebenso
  ist  für  letzteres  ein  besonderer  evangelischer
  Oberkirchenrat  in  Funktion.  Das
katholische  Kirchenwesen  des  Herzogtums
wird  durch  den  bischöflichen  Offizial  in
Vechta  geleitet.  Die  Katholiken  in  O.,  deren
  Anzahl  im  Verhältnis  zur  protestantischen
  Bevölkerung  die  weit  geringere  ist,
gtören.  zum  Sprengel  des  Sischof  in
ünster,  diejenigen  des  Fürstentums  Birkenfeld
  zum  Sprengel  des  Bischofs  von
Trier.  Im  Herzogtum  O.  stehen  den  Amtmännernals
  Organeder  Amter,  die  zugleich
Kommunalverbände  höherer  Ordnung
sind,  Amtsräte  zur  Seite,  welche  die  Selbstverwaltung
  dieser  Verbände  wahrnehmen.
Justiz.  Das  Herzogtum  O.  hat  ein
Oberlandesgericht  mit  dem  Sitz  in  der  Residenz
  erhalten,  welches  zugleich  für  das
Fürstentum  Schaumburg-Lippe  fungiert,
und  ein  Landgericht  daselbst,  welches  die
Amtsgerichtsbezirke  Brake,  Butjadingen,
Damm,  Delmenhorst,  Elsfleth,  Friesoythe,
Jever,  Kloppenburg,  Löningen,  O.,  Varel,
Vechta,  Westerstede  und  Wildeshausen
umfaßt.  Für  das  Fürstentum  Lübeck  mit

Oldenburg.

den  Amtsgerichten  Ahrensbök,  Eutin  und
Schwartau  fungieren  das  Landgericht  zu
Lübeck  und  das  gemeinschaftliche  hanseatische
  Oberlandesgericht  zu  Hamburg.  Die
drei  Amtsgerichte  des  Fürstentums  Birkenfeld
  aber  sind  dem  preußischen  Landgericht
  zu  Saarbrücken  und  dem  Oberlandesgericht
  zu  Köln  unterstellt.

Finanzen.  Die  Einnahmen  und  Ausgaben
  (Landtag,  ê34  ialräte,  Staatsministerium,
  Konsulate,  Wentralbehörden.
Matrikularbeiträge,  Pensionen  u.  dgt
der  Zentralkasse  des  Großherzogtums  balancleren
  nach  dem  Staatshaushaltsetat
pro  1881  mit  932,600  Mk.  Der  Spezialetat
  des  Herzogtums  O.  schließt  1881.
mit  einer  Einnahme  von  4,904,000  Mk.
und  einer  Ausgabe  von  5,128,000  Mk.
ab,  derjenige  des  Fürstentums  Lübeck  mit
609,400  Mk.  Einnahme  und  667,000
Mk.  Ausgabe  und  der  Spezialetat  des
Fürstemums  Birkenfeld  endlich  mit

9,  Mk.  Einnahme  und  568,900
Mk.  Ausgabe.  Zur  Deckung  der  Deftzits
dienen  die  Betriebsfonds  aus  den  Vorjahren.
  Die  Staatsschulden  betrugen
Ende  1879  im  ganzen  37,009,532  Mk.

Oerwe.  en.  Laut  Militärkonvention
vom  15.  Juli  1867  hat  O.  sich  zu  Gunsten
Preußens  der  eignen  Militärverwaltung
begeben,  und  die  oldenburgischen  Wehrp
  ichtigen  werden  der  preußischen  Armee
eingereiht.  Sie  bilden  das  oldenburgische
JInsemerieregiment  Nr.  91,  das  Dragonerregiment
  Nr.  19  und  fieri  Batterien
des  2.  hannverschen  Feldartillerieregiments
  Nr.  26.  Infanterie  und  Kavallerie
gehören  der  19.  Division  (Hannover),  die

rtillerie  der  10.  Feldartilleriebrigade
(  #3E  und  dem  10.  Armeekorps
(Hannover)  an.

Das  Wappen  des  Großherzogtums
besteht  aus  einem  Haupt=  und  aus  einem
Mittelschildz  jener  zeigt  die  Embleme  von
Norwegen,  Schleswig,  Holstein,  Stormarn,
Dithmarschen  und  Kniphausen,  der  gekrönte
  Mittelschild  aber  die  von  O.  (zwei
rote  Querbalken  in  Gold),  Delmenhorst,
Lübeck  (goldnes  Kreuz  mit  Bischofsmütze
in  P0.  irent  (Hlder  Wnnt-  in
vier  Reihen)  und  Jever  (aufrecht  schreitender
  Löwe).  Das  Ganze  6  von  einem