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Leitung der Regierung des Großherzogtums
steht aber dem Staatsministerium
zu, welches in die Devartements der Finanzen,
des Innern, des Proßherzoglichen
Hauses und der auswärtigen Angelegeniten,
der Justiz, der Razer- und Schuen=
und der Militärangelegenheiten zerfällt.
Die Leitung dieser Departements ist
auf drei Abteilungsvorstände verteilt.
Dem Staatsministerium ist das Hausund
Zentralarchiv und ein statistisches
Büreau beigegeben. Unmittelbar unter
dem Staatsministerium stehen der Staatserichtshof
und der Gerichtshof zur Entcheidung
der Kompetenzkonflikte. Zum
weck der innern Landesverwaltung
ist das Staatsgebiet in Amter eingeteilt,
deren Verwaltungschefs im Herzogtum
O. unmittelbar unter dem Staatsministerium,
Departement des Innern, stehen,
während in den Fürstentümern Birkenfeld
und Lübeck die dortigen Regierungen eine
Mittelinstanz bilden. Diese Regierungen
leiten in den Fürstentümern auch das
Schulwesen; für das Herzogtum dagegen
bestehen ein besonderes evangelisches und
ein katholisches Oberschulkollegium. Ebenso
ist für letzteres ein besonderer evangelischer
Oberkirchenrat in Funktion. Das
katholische Kirchenwesen des Herzogtums
wird durch den bischöflichen Offizial in
Vechta geleitet. Die Katholiken in O., deren
Anzahl im Verhältnis zur protestantischen
Bevölkerung die weit geringere ist,
gtören. zum Sprengel des Sischof in
ünster, diejenigen des Fürstentums Birkenfeld
zum Sprengel des Bischofs von
Trier. Im Herzogtum O. stehen den Amtmännernals
Organeder Amter, die zugleich
Kommunalverbände höherer Ordnung
sind, Amtsräte zur Seite, welche die Selbstverwaltung
dieser Verbände wahrnehmen.
Justiz. Das Herzogtum O. hat ein
Oberlandesgericht mit dem Sitz in der Residenz
erhalten, welches zugleich für das
Fürstentum Schaumburg-Lippe fungiert,
und ein Landgericht daselbst, welches die
Amtsgerichtsbezirke Brake, Butjadingen,
Damm, Delmenhorst, Elsfleth, Friesoythe,
Jever, Kloppenburg, Löningen, O., Varel,
Vechta, Westerstede und Wildeshausen
umfaßt. Für das Fürstentum Lübeck mit
Oldenburg.
den Amtsgerichten Ahrensbök, Eutin und
Schwartau fungieren das Landgericht zu
Lübeck und das gemeinschaftliche hanseatische
Oberlandesgericht zu Hamburg. Die
drei Amtsgerichte des Fürstentums Birkenfeld
aber sind dem preußischen Landgericht
zu Saarbrücken und dem Oberlandesgericht
zu Köln unterstellt.
Finanzen. Die Einnahmen und Ausgaben
(Landtag, ê34 ialräte, Staatsministerium,
Konsulate, Wentralbehörden.
Matrikularbeiträge, Pensionen u. dgt
der Zentralkasse des Großherzogtums balancleren
nach dem Staatshaushaltsetat
pro 1881 mit 932,600 Mk. Der Spezialetat
des Herzogtums O. schließt 1881.
mit einer Einnahme von 4,904,000 Mk.
und einer Ausgabe von 5,128,000 Mk.
ab, derjenige des Fürstentums Lübeck mit
609,400 Mk. Einnahme und 667,000
Mk. Ausgabe und der Spezialetat des
Fürstemums Birkenfeld endlich mit
9, Mk. Einnahme und 568,900
Mk. Ausgabe. Zur Deckung der Deftzits
dienen die Betriebsfonds aus den Vorjahren.
Die Staatsschulden betrugen
Ende 1879 im ganzen 37,009,532 Mk.
Oerwe. en. Laut Militärkonvention
vom 15. Juli 1867 hat O. sich zu Gunsten
Preußens der eignen Militärverwaltung
begeben, und die oldenburgischen Wehrp
ichtigen werden der preußischen Armee
eingereiht. Sie bilden das oldenburgische
JInsemerieregiment Nr. 91, das Dragonerregiment
Nr. 19 und fieri Batterien
des 2. hannverschen Feldartillerieregiments
Nr. 26. Infanterie und Kavallerie
gehören der 19. Division (Hannover), die
rtillerie der 10. Feldartilleriebrigade
( #3E und dem 10. Armeekorps
(Hannover) an.
Das Wappen des Großherzogtums
besteht aus einem Haupt= und aus einem
Mittelschildz jener zeigt die Embleme von
Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn,
Dithmarschen und Kniphausen, der gekrönte
Mittelschild aber die von O. (zwei
rote Querbalken in Gold), Delmenhorst,
Lübeck (goldnes Kreuz mit Bischofsmütze
in P0. irent (Hlder Wnnt- in
vier Reihen) und Jever (aufrecht schreitender
Löwe). Das Ganze 6 von einem