Full text : Geschichte der Hohenzollern.

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für  eine  kirchliche  Reform  entschieden  widersetzt  habe.  König  Siegmund  hatte
dem  böhmischen  Reformator  bekanntlich  einen  Geleitsbrief  ausgefertigt,  doch  war
ihm  sofort  von  der  Versammlung  das  Recht  zu  einem  solchen  Eingriffe  in  die
Angelegenheiten  der  Kirche  bestritten  worden.  Der  König,  nach  einigen  mißglückten
  Versuchen,  die  Hartnäckigkeit  der  Geistlichkeit  zu  besiegen,  hatte  nachgegeben,
  ehe  Friedrich  in  Constanz  angelangt  war;  auch  läßt  sich  nicht  nachweisen,
daß  Letzterer  mit  seinem  königlichen  Freunde  darüber  in  Widerspruch  gerathen  sei.
Daß  Friedrich  aber  keinenfalls  mit  den  versammelten  Vatern  in  scharfe  Opposition
  getreten  ist,  ergiebt  sich  schon  daraus,  daß  sie,  als  der  Kaiser  auf  eine
Zeit  lang  Constanz  verließ,  gerade  ihn  statt  des  von  dem  König  dazu  empfohlenen
  Pfalzgrafen  Ludwig  als  seinen  Stellvertreter  erbaten.  Ohne  Zweifel  suchte
Friedrich  wie  Siegmund  selbst  den  traurigen  Ausgang  zu  mildern;  daß  er  aber
den  allgemein  herrschenden  Ansichten  der  Zeit  entgegengetreten  sein  sollte,  dafür
läßt  sich  kein  Zeugniß  beibringen,  noch  kann  es  ihm  als  Schuld  beigemessen
werden,  wenn  er  sich  dem  grausamen  Richterspruch  nicht  entschieden  widersetzte.

Der  Hauptzweck  für  ihn  als  Reichsfürsten  sowie  als  eifriges  Mitglied  der
christlichen  Kirche  mußte  natürlich  stets  der  sein,  die  unheilvolle  Spaltung  zu
beseitigen  und  die  Mißbräuche  wo  möglich  allerseits  abzustellen.

In  dieser  Weise  sehen  wir  ihn  auch  thätig;  denn  er  war  es,  welcher  den
Papst  Johann  XXIII.,  als  er  sich  heimlich  von  Constanz  entfernt  hatte,  um  sich
den  Beschlüssen  des  Concils,  welches  seine  Absetzung  beschlossen,  zu  entziehen,
aus  Freiburg  glücklich  nach  Constanz  zurückbrachte.

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Das  Haus  Hohemollern  in  Frandenburg.
Friedrich  I.,  1415  -  1440.

Während  dies  in  Angelegenheiten  der  Kirchenversammlung  sich  begab,  war
für  den  Burggrafen  und  sein  fürstliches  Haus  ein  äußerst  wichtiger  Akt  vollzogen
  worden,  nämlich  die  Belehnung  mit  den  Würden  eines  Markgrafen  von
Brandenburg  und  Erzkammermeisters  des  Reichs.  Dieselbe  am  30sten  April  1415
ausgestellte  Urkunde,  in  welcher  dies  bestätigt  wurde,  erhöhte  auch  die  Summe,
für  welche  dem  Hause  Luremburg  die  Wiedereinlösung  des  Pfandgutes  gestattet
sein  sollte,  von  150  auf  400  Tausend  Gulden;  und  wenn  man  die  außerordentlich
  wichtigen  Dienste,  welche  Friedrich  in  dieser  Zeit  dem  Könige,  namentlich
  in  seiner  Stellung  zum  Reiche  und  den  schwebenden  kirchlichen  Verhandlungen
  gegenüber  geleistet  hatte:  so  ist  eine  solche  Belohnung  gar  wohl  begreiflich.
Wie  viel  mußte  Siegmund  nicht  daran  liegen,  einen  Fürsten  von  dieser  Umsicht,
Thätigkeit  und  festverbürgten  Treue  in  dem  Kurfürstencollegium  zu  haben,  sobald