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für eine kirchliche Reform entschieden widersetzt habe. König Siegmund hatte
dem böhmischen Reformator bekanntlich einen Geleitsbrief ausgefertigt, doch war
ihm sofort von der Versammlung das Recht zu einem solchen Eingriffe in die
Angelegenheiten der Kirche bestritten worden. Der König, nach einigen mißglückten
Versuchen, die Hartnäckigkeit der Geistlichkeit zu besiegen, hatte nachgegeben,
ehe Friedrich in Constanz angelangt war; auch läßt sich nicht nachweisen,
daß Letzterer mit seinem königlichen Freunde darüber in Widerspruch gerathen sei.
Daß Friedrich aber keinenfalls mit den versammelten Vatern in scharfe Opposition
getreten ist, ergiebt sich schon daraus, daß sie, als der Kaiser auf eine
Zeit lang Constanz verließ, gerade ihn statt des von dem König dazu empfohlenen
Pfalzgrafen Ludwig als seinen Stellvertreter erbaten. Ohne Zweifel suchte
Friedrich wie Siegmund selbst den traurigen Ausgang zu mildern; daß er aber
den allgemein herrschenden Ansichten der Zeit entgegengetreten sein sollte, dafür
läßt sich kein Zeugniß beibringen, noch kann es ihm als Schuld beigemessen
werden, wenn er sich dem grausamen Richterspruch nicht entschieden widersetzte.
Der Hauptzweck für ihn als Reichsfürsten sowie als eifriges Mitglied der
christlichen Kirche mußte natürlich stets der sein, die unheilvolle Spaltung zu
beseitigen und die Mißbräuche wo möglich allerseits abzustellen.
In dieser Weise sehen wir ihn auch thätig; denn er war es, welcher den
Papst Johann XXIII., als er sich heimlich von Constanz entfernt hatte, um sich
den Beschlüssen des Concils, welches seine Absetzung beschlossen, zu entziehen,
aus Freiburg glücklich nach Constanz zurückbrachte.
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Das Haus Hohemollern in Frandenburg.
Friedrich I., 1415 - 1440.
Während dies in Angelegenheiten der Kirchenversammlung sich begab, war
für den Burggrafen und sein fürstliches Haus ein äußerst wichtiger Akt vollzogen
worden, nämlich die Belehnung mit den Würden eines Markgrafen von
Brandenburg und Erzkammermeisters des Reichs. Dieselbe am 30sten April 1415
ausgestellte Urkunde, in welcher dies bestätigt wurde, erhöhte auch die Summe,
für welche dem Hause Luremburg die Wiedereinlösung des Pfandgutes gestattet
sein sollte, von 150 auf 400 Tausend Gulden; und wenn man die außerordentlich
wichtigen Dienste, welche Friedrich in dieser Zeit dem Könige, namentlich
in seiner Stellung zum Reiche und den schwebenden kirchlichen Verhandlungen
gegenüber geleistet hatte: so ist eine solche Belohnung gar wohl begreiflich.
Wie viel mußte Siegmund nicht daran liegen, einen Fürsten von dieser Umsicht,
Thätigkeit und festverbürgten Treue in dem Kurfürstencollegium zu haben, sobald