Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

830 
Aöniglich Allerhöchste Anerkennung. 
Seine Majestät der König haben 
unter'nm 29. October l. Is. den Stellen und 
Behörden, sowie den Gemeinden, Vereinen 
und Vertrauensmännern, welche bei der Ein- 
lösung von Münzen süddeutscher Währung 
durch eifrige Förderung und insbesondere durch 
uneigennützige Errichtung von Prinvateinlöse- 
stellen mitgewirkt haben, die Allerhöchste An- 
erkennung allergnädigst auszusprechen geruht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.