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rsehund Verordnungs-Blatt
für das
Königreich BVayern.
585 5.
München, den 11. November 1876.
Inhalt:.
Bekanntmachung rom 28. October 1876, den dienstlichen Schriftenverkehr betreffend. — Bekanntmachung
vom 7. November 1876, den allgemeinen Unterstützungsverein für die Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener und
die damit verbundene Töchtercasse betr. — Königlich Allerhöchste Berleihung von Corporationsrechten. — Königlich
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration.
Bekanntmachung, den dienstlichen Schriftenverkehr betr.
Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Entschließung d. d. Parten-
kirchen den 24. d. Mts. allergnädigst zu verfügen geruht, daß die Bestimmungen der unter'm
6. April 1874 erlassenen gemeinschaftlichen Bekanntmachung der k. Civil= Staatsministerien,
betreffend die Vereinfachung des dienstlichen schriftlichen Verkehrs, (Gesetz= und Verordnungs-
Blatt für das Königreich Bayern Nr. 15) für Eingaben von Privaten und Rechtsanwälten
auch den Militär-Behörden gegenüber analoge Anwendung finden sollen, und zwar mit
der Maßgabe, daß als Behörden im Sinne der erwähnten Ministerial-Bekanntmachung §. 2:
lit. a) das Kriegs-Ministerium und General-Auditoriat;
lit. b) die General-Inspection der Armee,
die General-Commandos,
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