Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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rsehund Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich BVayern. 
585 5. 
München, den 11. November 1876. 
  
Inhalt:. 
Bekanntmachung rom 28. October 1876, den dienstlichen Schriftenverkehr betreffend. — Bekanntmachung 
vom 7. November 1876, den allgemeinen Unterstützungsverein für die Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener und 
die damit verbundene Töchtercasse betr. — Königlich Allerhöchste Berleihung von Corporationsrechten. — Königlich 
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration. 
Bekanntmachung, den dienstlichen Schriftenverkehr betr. 
Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Entschließung d. d. Parten- 
kirchen den 24. d. Mts. allergnädigst zu verfügen geruht, daß die Bestimmungen der unter'm 
6. April 1874 erlassenen gemeinschaftlichen Bekanntmachung der k. Civil= Staatsministerien, 
betreffend die Vereinfachung des dienstlichen schriftlichen Verkehrs, (Gesetz= und Verordnungs- 
Blatt für das Königreich Bayern Nr. 15) für Eingaben von Privaten und Rechtsanwälten 
auch den Militär-Behörden gegenüber analoge Anwendung finden sollen, und zwar mit 
der Maßgabe, daß als Behörden im Sinne der erwähnten Ministerial-Bekanntmachung §. 2: 
lit. a) das Kriegs-Ministerium und General-Auditoriat; 
lit. b) die General-Inspection der Armee, 
die General-Commandos, 
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