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Abdruck.
Die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten höheren Lehranstalten sind befugt,
gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Onalifikation für den einjährig-freiwilligen Militär-
dienst auch ihren von der Theilnahme am Umerricht in der griechischen Sprache dispensirten
Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunter-
richt regelmäsig theilgenommen und entweder die Sekunda absolvirt oder nach mindestens
einjährigem Besuch derselben auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrer-
kollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
Die gleiche Befugniß, welche früher an andere, in der Anlage nicht verzeichnete Anstalten
ertheilt worden, ist erloschen.
Berlin, den 27. November 1876.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Verzeichniß
derjenigen höheren Lehranstalten, welche ihren vom Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten
Schülern gültige Zeuguisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdlenst ertheilen dürfen.
I. Königreich Preußen.
1. Das Gymnastum zu Demmin (Verzeichniß vom 19. Januar d J. S. 41, unter A. a. I. 58),
2 Clückstadt (ebenda unter A. a. J. 141), *
3 Hamm (ebenda unter A. a J. 176),
4. Herford (ebenda unter A. a. I. 177),
5. .lKreuznach (ebenda unter A. a. I. 210),
6. Die Nitter-Akademie zu Liegnitz (ebenda unter A. a. I. 102),
7. Das Gymnasium zu Lingen (ebenda unter A. a. I. 160),
8 » MeldotHebendaunterA81145),
9. .. Neuß (ebenda unter A. a. I. 219),
10. L Neustettin (ebenda unter A. u. I. 62),
11. Ploͤn (ebenda unter A. a. J. 146),
12. .Soest (ebenda unter A. a l. 180),
13. „ Verden (ebenda unter A. a. I. 166).