Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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X. In der Steuergemeinde Illertissen, k. Landgerichts und Rentamts 
Illertissen. 
Pl.-Nr. Tgw. 
3674a. Wiesle, Tiefmahd und Stieinbuckel . .20,08. 
3674b. „ detto . -. .470 
3677. » detto . 7 29. 
Hienach beträgt das Gesammtareal urs Tagm. 14 dez und die Summe, mit welcher 
die Gebäulichkeiten der allgemeinen Immobiliar dversicherungsanstalt einverleibt sind, 65820 fl. 
Das Grundsteuersimplum beträgt 234 fl. 45 er. 4 hlr. 
die einfache Haussteuer 1 fl. 47 kr. 5 hlr. 
die einfache Gewerbsteuer 62 fl. — kr. — hlr. 
§. 2. 
Zum Fideicommißbesitze beruft Stifter mit Ausschluß seiner weiblichen Descendenz seine 
männlichen Descendenten aus seiner Ehe mit seiner Gemahlin Gabriele Gräfin von Geldern- 
Egmont, geborenen Freiin von Mirbach, nach dem Rechte dei Erstgeburt in agnatisch 
linealischer Erbfolge, und bestimmt demgemäß als ersten Fideicommiß-Besitzer seinen erstge- 
bornen Sohn, Grafen Alphons von Geldern= Egmont, und zwar in der Art, daß er 
sich diesen Fideicommiß-Besitz nicht in seinen Pflichttheil einrechnen lassen muß. 
Die Pflichttheile der Kinder des Stifters sind bereits dadurch sicher gestellt, daß sich 
seine Gemahlin laut ihrer Erklärung vom 5. Februar 1873 — Beilage 12 seiner Eingabe 
vom 24. Februar 1873 — rechtsförmlich verpflichtet hat, aus ihrem Vermögen seinen Kin- 
dern die ihnen gesetzlich zustehenden Pflichttheile an dem väterlichen Nachlasse zuzuwenden 
Wenn die Notherben durch die von ihrer Mutter, der Gräfin Gabriele von Geldern- 
Egmont, geborenen Fre#in von Mirbach, in jener Erklärung übernommene Verpflichtung 
— wegen etwa nicht dazu hinreichenden Vermögens aus ihrem Nachlasse — für die ihnen 
gesetzlich zustehenden Pflichttheile ihre Befriedigung nicht erhalten sollten, so werden ihnen 
hiebei alle Rechte auf ihren Pflichttheil gemäß §20 und 29 des Fideicommiß-Edictes vorbehalten. 
8. 3. 
Nach dem Erlöschen seiner directen männlichen Descendenz aus seiner gegenwärtigen Ehe 
mit der Gräfin Gabriele von Geldern -Egmont, geborenen Freiin von Mirbach, 
substituirt Constituent die von seinem Schwiegervater Alphons Freiherrn von Mirbach 
 
	        
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