Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

Geseh-und LO 
Königreich Bayern. 
„.. 
München, den 24. Januar 1877. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vem 17. Januar 1877, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands 
in Bayern betr. — Bekanntmachung vom 18. Januar 1877, den Betrag der Natural-Verpflegungs-Berglltung 
für 1877 betr. — Ordens-Verleihungen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
————14 —. —. — — — — – — 
Bekanntmachung, dle Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands 
in Bayern betreffend. 
Staateministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
An dem im Gesetz= und Verordnungsblatte vom 17. Juni 1874 (Nr. 30 S. 337 ff.) 
veröffentlichten Eisenbahn-Betriebs-Reglement werden folgende Aenderungen und beziehungs- 
weise Ergänzungen angeordnet: 
Die in §. 48 II A. aufgenommenen Bestimmungen: 
Nr. 19. „Chargirte, schwarz gefärbte Seide und die daraus fabrizirten 
Gewebe,“ 
und zu Nr. 19. „Chargirte, schwarz gefärbte Seide, sowie die daraus gefertigten 
Gewebe, werden nur in Kisten, welche im Innern mit Weifblech oder Zink- 
blech ausgeschlagen sind, befördert. Die Blechtafeln sind an den Kanten zu 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.