Sonder-Amtsblatt
der Königlichen Regierung in Stettin.
Ausgegeben am 7. April 1915.
Ausführungsbestimmungen
zur Beschlagnahme der deutschen Schafschur 1914/15.
Durch Verfügung des stellvertretenden Königlichen Generalkommandos sind die Wollen der
deutschen Schafschur 1914/15, d. h. die seit dem 1. Oktober 1914 in Deutschland geschorenen oder noch
zu scherenden Wollmengen beschlagnahmt worden, gleichviel, ob sie sich noch auf den Schafen oder bei
den Schafhaltern oder an sonstigen Lagerstellen befinden, ebenso wie das Wollgefälle von deutschen Schaffellen,
das sich bei den deutschen Gerbereien oder sonstigen Lagerstellen befindet.
Die Verwendung der beschlagnahmten Wollbestände wird wie folgt geregelt:
Die in der Beschlagnahmeverfügung getroffene Bestimmung betreffs Verbots des Weiterverkaufs
wird hierdurch aufgehoben, jedoch darf die Wolle nur für Kriegslieferungen verwendet werden. Kriegslieferungen
im Sinne dieser Verfügung, also erlaubte Lieferungen, sind ausschließlich Lieferungen, die über
eine der nachstehend aufgeführten Wäschereien geleitet werden:
Bischweiler Carbonisieranstalt und Wollwäscherei, A. G., vormals E. Lix, Bischweiler,
Kreis Hagenau / Els. ·
Bremer Wollkämmerei, Blumenthal, Prov. Hannover,
Wollwäschervereinigung, Carl Netz & Co., Breslau,
H. Katz Sohn, Cassel,
Mosbacher & Cie., Cassel,
Emil Rubensohn & Co., Cassel-Bettenhausen,
Woll-Wäscherei und Kämmerei Döhren Hannover, Hannover-Döhren,
Vogtländische Carbonisieranstalt A. G., GrünLengenfeld i. V.,
Kirchhainer Wollwäscherei G. m. b. H., Kirchhain (N.-L.),
Ostpreußische Dampf-Wollwäscherei A. G., KönigsbergOstpr.,
Leipziger Wollkämmerei, Leipzig,
Bremer Wollwäscherei, Lesum)Bremen,
G. A. Weller, Leutersbach Kirchberg i. S. ,
Mylauer Wollkämmerei Georgi K& Co., G. m. b. H., Mylau Vogtland,
Woll-Wäscherei und Carbonisieranstalt Neuhütte, Gebr. Lenk, Neuhütte Lengenfeld,
Deutsche Wollentfettung A. G., Oberheinsdorf'f/Reichenbach i. V.,
Rothenburger Wollwäscherei Carl Heine, Rothenburg Oder, Z Z
Wollwäscherei und Carbonisieranstalt Fr. W. Schreiterer, Unterheinsdorf/Reichenbach i. V.
Diese Wäschereien sind durch die Heeresverwaltung verpflichtet worden, die Wäsche der zugeführten
Wollmengen zu den mit ihnen vereinbarten Tarifsätzen“) zu bewirken und für Uberwachung der endgültigen
Ablieferung an solche inländische Fabrikanten, die die Wolle zu Heereslieferungen verarbeiten,
zu sorgen. Die Wäschereien unterstehen der dauernden Uberwachung durch die Kriegs-Rohstoff-Abteilung
des Kriegsministeriums.
*) A 0,25 für 1 kg auf gewaschenes Produkt gerechnet einschl. Sortierung bis zu 20 % Unter= und Nebensorten und
4 0,05 Zuschlag für 1 kg auf gewaschenes Produkt bei Sortierung über 20 % Unter= und Nebensorten. Sofortige Barzahlung
ohne jeden Abzug. Verpackung zu Lasten des Empfängers.