Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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e24.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Wrttemberg.

 

 

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Montag  den  18.  Mai  l  m
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Inhalt.
Könial.  Dekrete.  Erlaubniß  zur  Annabme  eines  fremden  Ordens.  —.  Dienst-Nachrichten.

Verf#an.  ngen  der  Derartementu.  Belanntmachung  der  Loosnummern,  mit  denen  die  GContingente
für  die  dießfährige  Aushebung  schließen.

Dienst-Erledigungen.

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I.  Unmittelbare  Königlichere  Dekrerc.
A)  Erlaubniß  zur  Annahme  eines  fremden  Ordens.

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchste  Entschließung  vom

d.  M.  dem  Major  und  Waffen-Controleur,  v.  Milz,  die  nachgesuchte  Erlaub-=niß
  gnädigst  ertheilt,  das  ihm  von  des  Großherzogs  von  Hessen  Königlicher  Hoheit
verliehene  Ritterkreuz  erster  Classe  des  Ludewigs-Ordens  anzunehmen  und  zu  tragen.

:B)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestát  haben  nach  höchstem  Dekrete  vom  11.  d.  M.
em  Plaß-Adjutanten  zu  Ulm,  Oberst-Lieutenant  v.  Kechler,  den  Charakter  eines
Obersten  gnädigst  ertheilt,  und

den  Unter-Lieutenant  des  fünften  Infanterie-Regiments,  Lehr,  zu  den  Garnisons-Compagnien
  verseht,  wie  auch

die  erledigte  Hürtenverwaltung  Ludwigsthal  dem  früher  in  diesseitigen  Diensten
ßestandenen  Hürtenverwalter  Bilfinger  zu  Jägerthal,  im  Elsaß,  gnädigst  übertragen.