ch- und Verordnungs-Rlatt
für das
Kö nigreich Vayern.
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München, den 22. December 1877.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 9. December 1877, das Gesuch der Stadtgemeinde Dillingen um die unmittelbare Unter-
ordnung unter die Kreisregierung betreffend. — Bekanntmachung vom 14. December 1877, die Organi-
sation des k. Central-Blinden-Instituts, des k. Central. Tankstummen-Instituts und der k. Erziehungs- Anstalt für
krüppelbaste Kinder beireffsend. — Bekanntmachung rem 15. December 1877, Nachtragsbestimmungen zur
Eichordnung vom 1. Februar 1876 betreffend. — Ordens- Perleibungen. — Titel- Verleihungen.
Bekauntmachung, das Gesuch der Stcbcgemeiwe Dillingen um die unmittelbare unterordnung
unter die Kreisregierung betreffend.
Staatsministerium der Justiz.
Seine Majestät der König haben unter dem 7. ds. Mts. im Hinblicke auf §. 5
der Allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 „den Vollzug des Gerichtsverfassungs-
gesetzes betreffend“ allerhöchst anzuordnen geruht, daß an die Stelle des in der Stadt Dil-
lingen bestehenden Landgerichtes vom 1. Januar 1878 angefangen für den diesem Gerichte
durch die obenbezeichnete Verordnung zugewiesenen Sprengel ein Stadt= und Landgericht
trete und daß die für das Landgericht Dillingen ernannten Beamten und Bediensteten die
Bezeichnung als Stadt= und Landgerichts-Beamte, beziehungsweise Bedienstete zu führen haben.
München, den 9. December 1877.
Dr. von Fänlile.
Der General-Secretär,
Ministerialrath v. Rö 6 elein.
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