Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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rathe vorgelegten Rechnungen über die Krtisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1876 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1878. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1878 2°841,084 „X, wovon ein Steuerprocent auf 28,410 1 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1878. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die gestellten Anträge und auf die gefaßten Beschlüsse bes Landrathes ertheilen 
Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen die Beschlüsse des Landrathes, daß zur Erhöhung des Einkommens 
der Schulverweser und Provisoren auf 720 X statt auf 680 -A der Mehrbetrag von 
5400 JX und zur Erhöhung der Naturalverpflegungsaversen der Schulgehilfen auf 158 M 
statt auf 108 #4 der Mehrbetrag von 6600 J in das Kreisbudget eingestellt werde. 
2. Ebenso genehmigen Wir, daß nach Antrag des Landrathes 
die Position „Unterstützung dürftiger Schulpräparanden“ um 1200 J, 
die Position „Nemuneration für Schullehrer, welche Zeichnenunterricht ertheilen,“ um 
300 „X und 
die Position „Beiträge an dürftige Gemeinden zum Zwecke des Unterrichtes in weib- 
lichen Handarbeiten“ gleichfalls um 300 X erhöht werde. "% 
3. Unsere Kreisregierung wird, dem Wunsche des Landrathes entsprechend, den vom 
Stadtmagistrate Altdorf gestellten Gesuchen um Bewilligung einer Remuneration für den 
mit dem Zeichnenunterrichte in der Knabenoberclasse der Volksschule betrauten Lehrer und 
um Gewährung eines Zuschusses für die gewerbliche Fortbildungsschule in Altdorf nach Maß- 
gabe der verfügbaren Mittel die geeignete Bedachtnahme zuwenden.
	        
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