260
Die betreffenden Kreisregierungen, Kammern des Innern, haben die zum Vollzuge gegen-
wärtiger Bekanntmachung etwa weiter erforderlichen Anordnungen zu erlassen.
München, den 23. April 1878.
u. Peufer.
Der General-Secretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
Bekanntmachung, die Pensionen der Mannschaft des Gendarmerie-Corps betr.
.Staatsministerium des Innern.
Seine Majestät der König haben allergnädigst zu bestimmen geruht, daß bei
Regelung der Pensionsbezüge der im Civildienste angestellten Gendarmerie-Pensionisten an
Stelle des im §. 10 Abs. 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 27. Juli 1869, die Pensionen
der Mannschaft des Gendarmerie-Corps betreffend, bezeichneten jährlichen Einkommenssatzes
der erhöhte Betrag von eintausend Mark vom 1. Jänner 1878 angefangen zu treten habe.
München, den 24. April 1878.
v. Pfeufer.
r General-Secretär,
Miinidce v. Schlereth.
Verleihung der Würde eines erblichen Erhebung in den Grasenstand des
Reichsrathes der Krone Payern. **
Seine Majestät der König haben
— Sich unter'm 26. Februar l. J. allergnädigst
bewogen gefunden, die legitimirte Tochter
-. Sophie des k. Kämmerers und Oberstlieute-
th Dr. d
den lebenslänglichen Reicsrath dr. Theobor nants àla suite, Aloys Grafen von Arco,
Freiherrn von Cramer-Klett mit offenem Eutsbesiters zu Stepperg, unter der Be-
Decrete vom 20. April l. Is. zum erblichen nennung „Sophie Arco, Gräfin von
Reichsrath der Krone Bayern Allerhöchst uu Stepperg“" in den Grafenstand des König-
ernennen geruht. reiches zu erheben.
Seine Majestät der König haben