Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

TL WL 
für das 
Königreich Bayern. 
35 95. 
München, den 30. April 1878. 
  
Inhali: 
Bekanntmachung vom 25. April 1878, die Gesuche um die Bewilligung zur Verbringung einer Leiche vom 
Sterbeorte an einen anderen als den ordnungsgemäßen Ort der Beerdigung betr. 
Bekanntmachn en;9, die Gesuche um die Bewilligung zur Verbringung einer Leiche vom Sterbe- 
orte an einen anderen als den ordnungsgemäßen Ort der Beerdigung betr. 
Staatsministerium des Innern. 
Unter Bezugnahme auf §. 8 der Bekanntmachung vom 27. September 1862 (Re- 
gierungsblatt S. 2245) wird eine Zusammenstellung derjenigen preußischen Behörden, be- 
ziehungsweise Beamten, welche außer dem Ministerium des Innern und den Regierungen 
und Landdrosteien der Monarchie gegenwärtig zur Ausstellung von Leichenpässen und zwar 
sowohl innerhalb der preußischen Staaten, als auch nach Außen hin befugt sind, in nach- 
stehendem Abdrucke veröffentlicht. 
München, den 25. April 1878. 
v. Pfeufer. 
Der General-Serretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
49
	        
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