Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Zusammenstellung 
der für die Ertheilung von Leichenpässen im Gebiete des preußischen Staates 
maßgebenden Bestimmungen. 
  
  
  
  
  
Angabe Bezzeichnung der zur Ausstellung 
Nr. Bezeichnung der Provinzen. der betreffenden der Leichenpässe befugten Behörden 
Verfügungen. resp. Beamten. 
1 2 3 4 
i 
I Provinz Preußen. Circular-Erlaß vom Die Kreislandräthe. 
19. December 1857 D Polizeipräsidium zu Königs- 
erg i. Pr. 
Die Polizeiverwaltungen der Städte 
Danzig und Elbing. 
. Die Polizeiverwaltg. zu Eydtkuhnen. 
II| Provinz Brandenburg iocl. desgl. Die Kreislandräthe. çl 
Stadt Berlin. - Das Polizeipräsidium zu Berlin. 
- Die Polizeiverwaltungen der Städte 
Potsdam und Brandenburg. 
III| Provinz Pommern. desgl. Die Kreislandräthe. 
Die Polizeiverwaltungen der Städte 
Colberg und Cöslin. 
IV. Provinz Posen. Z desgl. Die Kreislandräthe. 
l 
I : . . 
v,PtovinzSchlesien. , desgl Die Keeislandräche 
Die Ortspolizei-Verwaltungen zu 
Myslowitz und Kattowitz. 
VI. Provinz Sachsen. desgl. Die Kreislandräthe. 
UVII Provinz Schleswig.osstein. desgl. Die Kreislandräthe. 
J 
VIII Provinz Westfalen. desgl. Die Kreislandräthe. 
Die Ortspolizeibehörden zu Bünde 
und Warburg. 
Die Polizeiverwaltung zu Burbach.
	        
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