Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag. Betrag 
Uebertrag 95268 12 
III b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise und 
JP) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M für alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 197569 14 
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds in Quinquennien K 90 ¾4 für die wirk- 
lichen Schullehrer und à 45 -/¾ für die ständigen Verweser s 
und weltlichen Lehrerinnen .384962 bo 
b) aus Kreisfonds vom 2. Jahre nach erstandener Anstellungs „ 
prüfung beginnend, bis zum Eintritt in die Staats-Zulagen 4422 f50 
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen — — 
Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unterstütz- 
ungen für das active Lehrerpersonal . — — 
Titl. 6. Allgemeine Beiträge an Schulcassen — — 
Titl. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und 1 
zu Schulhausbauten: 
a) Realexigenzbeiträge — — 
b) zum Unterhalt von Shulzänsern – — 
I) zu Schulhaus-Neubauten 15000 — 
Titl. 8. Ständige Bauausgaben — — 
Titl. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Functionsremunerationen der Districts = Schul-Inspectoren 
für die Vornahme der ordentlichen Schulvisitationen, dann 14400 “ 
Latuse21612 26 
  
 
	        
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