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einzuberufen, damit dieselben über die den Kammern und zwar zunächst der Kammer der
Abgeordneten unter'm 16. Juli ds. Is. bereits vorgelegten Gesetzentwürfe zur Ausführug
der Reichs-Strafprozeßordnung und über dile Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver-
mmögen wegen Geldforderungen, sowie über die den Gesetzgebungsausschüssen und zwar zunässt
dem Ausschusse der Kammer der Abgeordneten zu übergebenden weiteren beiden Gesetzentwürse,
nämlich über den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Reichs-Civilprozeßordnung und
Concursordnung und den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Relchs-Gerichtsverfassung=
gesetze in Berathung treten.
Wir beauftragen Unsere Kreisregierungen, Kammern des Innern, die aus ihrem
Kreise gewählten Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses der Kammer der Abgeordneten
sogleich unter abschriftlicher Mittheilung dieser Bekanntmachung aufzufordern, sich an den
bestimmten Tage unfehlbar in Unserer Haupt= und Residenzstadt einzufinden und die ihnen
obliegenden Arbeiten zu beginnen.
Schloß Berg, den 8. October 1878.
Ludwig.
v. pfretzschuer. Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. Gf. pappenheim. u. Pfstermeister.
Generallientenant. Staateralh.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Secretär,
Ministerialrath v. Schlereth.