Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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einzuberufen, damit dieselben über die den Kammern und zwar zunächst der Kammer der 
Abgeordneten unter'm 16. Juli ds. Is. bereits vorgelegten Gesetzentwürfe zur Ausführug 
der Reichs-Strafprozeßordnung und über dile Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver- 
mmögen wegen Geldforderungen, sowie über die den Gesetzgebungsausschüssen und zwar zunässt 
dem Ausschusse der Kammer der Abgeordneten zu übergebenden weiteren beiden Gesetzentwürse, 
nämlich über den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Reichs-Civilprozeßordnung und 
Concursordnung und den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Relchs-Gerichtsverfassung= 
gesetze in Berathung treten. 
Wir beauftragen Unsere Kreisregierungen, Kammern des Innern, die aus ihrem 
Kreise gewählten Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses der Kammer der Abgeordneten 
sogleich unter abschriftlicher Mittheilung dieser Bekanntmachung aufzufordern, sich an den 
bestimmten Tage unfehlbar in Unserer Haupt= und Residenzstadt einzufinden und die ihnen 
obliegenden Arbeiten zu beginnen. 
Schloß Berg, den 8. October 1878. 
Ludwig. 
v. pfretzschuer. Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. Gf. pappenheim. u. Pfstermeister. 
Generallientenant. Staateralh. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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