Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Speries. 
Für die Mengung einer Quantität Species oder groben Pulvers zu Kataplasmen 
inclus. Papiersack und Signatur 
Für Abtheilen von Species und groben Pulvern, ober für deren in vrvielfliigter 
Dosis erfolgte Derabreichung- für jede einzelne Dosis inel. Pepiersat und 
Signatur. . . . . 
Suppositoria. 
Für die Bereitung eines Suppositoriums 
Bei Bereitung mehrerer Suppositorien wird jedes fernere berechnet mit 
Wägungen. 
Jede Wägung oder Tropfenzählung eines Arzneimittels, welche zur Anfertigung oder 
Dispensation einer zum innern oder äußern Gebrauch bestimmten Arznei er- 
forderlich ist, sowie das Abzählen jeder Menge von den in der Pharmac. 
Germ. aufgenommenen Pillen wird berechnet mit 
W. Tarxe der Eefße. 
Gläser. 
Gläser mit Kork, Tectur und Signatur kosten: 
bis zu 10 Gramm Inhalt das Stück 
von 10 Gramm excl. bis 100 Gramm „ » 
,,100» ,,,,200 ,,,, 
von je weiteren 100 Gramm Inhalt 
Für starke Gläser zu Saturationen, sowie für schwarze, blaue oder gelbe Gläser 
ist das Anderthalbfache obiger Preise zu berechnen. 
Anmerkung: Wenn zur Aufnahme der Arznei leere Gläser gereinigt 
mit in die Apotheke gesendet oder bei Repetitionen zurückgegeben werden, darf 
nur die Hälfte der vorstehenden Preise in Anrechnung kommen. 
  
10 
20 
10 
15 
20
	        
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