Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

1538 
Bekanntmachung, die Auflösung der Staatsguts-Verwaltung Schleißheim betr. 
Königliches Staatsministerium der Tinanzen. 
Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die 
Staatsguts-Verwaltung Schleißheim in Folge der Ueberweisung des Staatsguts an die 
Militärverwaltung vom 1. Januar 1880 angefangen aufgelöst und die mit derselben ver- 
bundene Forstrevier der Verwaltung des k. Forstamts Freising unterstellt werde. 
München, den 18. Dezember 1879. 
r. Riedel. 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath Luber. 
  
  
Berichtigung. 
Die Seitenzahlen nach Seite 1532 des Gesetz= und Verordnungsblattes sind von 1563 und 1564 abzuändern 
in 1533 und 1534.
	        
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