Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

1547 
Geset-und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
91. 
München, den 30. Dezember 1879. 
Inhalt: 
Königlich Allerböchste Verordnung vom 21. Dezember 1879, die für Dienstwohnungen der Beamten zu ent- 
richtenden Miethentschädigungen betreffend. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die für Dienstwohnungen der Beamten zu entrichtenden 
Miethentschädigungen betreffend. 
Cudwig U. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Nhein, 
Herzog von Layern, Franken und in Schwaben ete. etc. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, die Bestimmungen über die für Dienstwohnungen 
der Beamten zu entrichtenden Miethentschädigungen einer Revision unterziehen zu lassen und 
verordnen, was folgt: 
. 1. 
Staatsdiener, denen mit Rücksicht auf ihre Dienstesstelle Dienstwohnungen angewiesen 
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