344 Das Mädchenschulwesen.
sodaß die Zahl der T.ehrerinnenbildungsanstalten in Preußen ca. 100
betragen dürfte. Davon sind 11 staatliche Anstalten, nämlich 4
evangelisch, 5 katholisch (4 Seminare und 1 „Lehrerinnenkursus“)
und 2 paritätisch. Die Gründung von 2 weiteren staatlichen Seminaren
steht bevor.
Die wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen. Die
Öberlehrerinnenprüfung beruht auf ciner Verordnung vom 15. Juni
1W00. Sie wurde auf Grund der Erfahrungen, die man seit Erlats
der Bestimmungen von 1894 gemacht hatte, erlassen und spezialisierte
die Anforderungen, die in den 4er Bestimmungen nur ganz
im allgemeinen in bezug auf diese Prüfung ausgesprochen waren. Als
Grundlage für weitere fachwissenschaftliche Studien hält die Prüfungsordnung
die allgemeine und pädagogische Bildung fest, welche durch
die Prüfung für das Lehramt an mittleren und höheren Mädchenschulen
nachgewiesen wird. Ein bestimmtes Maß für die Studienzeit
wird nicht angegeben. 6—7 Semester dürften als die unbedingt notwendige
Zeit anzuschen sein. Auf Pädagogik erstreckt sich die
Prüfung deshalb nicht, weil die l.chrerin elementare Kenntnisse in
der Pädagogik bereits in der ersten Prüfung nachgewiesen hat, praktische
Erfahrung besitzt, und cin wissenschaftlicher Betricb der Pädagorik
eine erhebliche Verlängerung der Studienzeit als Voraussetzung
haben müßte. Die Prüfung wird vor einer besonders dazu vom
Unterrichtsminister ernannten Kommission abgelegt. Für die Zulassung
ist erforderlich, daß die Bewerberin das Zeugnis der vollen
Lehrbefähigung für höhere Mädchenschulen in Preußen oder in einem
der Bundesstaaten erworben hat, deren Prüfungszeugnisse nach besonderem
Abkommen in Preußen anerkannt werden. Außerdem muts
sie mindestens 5 Jahre nach Erlangung der lehranitlichen Befähigung
im l.chrberufe gestanden haben, und davon muß sie 2 Jahre an
Schulen in Preußen oder den erwähnten Bundesstaaten voll beschäftigt
gewesen sein. Die Prüfung ist in zwei Gegenständen abzulegen:
dabei steht der Bewerberin die Wahl frei zwischen Religion, Deutsch,
Geschichte, Französisch, Englisch, Erdkunde, Mathematik, Botanik
und Zoologie, Physik und Chemie nebst Mineralogie. Bestimnite
Kombinationen, besonders innerhalb der sprachlich-historischen Gruppe
einerseits, der mathematisch-naturwissenschaftlichen andrerseits werden
im unterrichtlichen Interesse empfohlen. Außerdem hat jede Bewerberin
in der mündlichen Prüfung nachzuweisen, daß sie mit den
wichtigsten Tatsachen der Geschichte der Philosophie, sowie mit den
Hauptlchren der Logik und der Psychologie bekannt ist, auch eine