Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1877 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1879. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Oberfranken beträgt für das 
Jahr 1879 1°870,608 „KA, wovon ein Steuerprocent auf 18,706 & sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1879. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des 
Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1) Indem Wir dem Beschlusse des Landrathes, wornach derselbe gegen Freigabe des 
Eintrittes der wirklichen Lehrer an Real= und Kreisackerbauschulen, dann der Studienlehrer 
an isolirten Lateinschulen in den allgemeinen Unterstützungsverein für die Hinterlassenen der 
k. bayerischen Staatsdiener und die hiemit verbundene Töchtercasse auf die seither dem 
Kreispensionsfonde zugeflossenen Anstellungs= und Besoldungsmehrungstaxen, sowie Wittwen- 
und Waisenfondsbeiträge der bezeichneten Lehrerkategorien zu Gunsten des genannten Unter- 
stützungsvereins Verzicht leistet, gerne Unsere Genehmigung ertheilen, behalten Wir Uns 
die Bestimmung des Zeitpunktes vor, in welchem dieser Beschluß in Wirksamkeit zu treten hat. 
2) Der Landrath hat wiederholt die Bitte um Errichtung einer Industrieschule in 
Oberfranken gestelt. Wir verweisen denselben hierwegen auf Abth. V Ziff. 3 des Land- 
rathsabschiedes vom 25. März 1877. 
3) Der Landrath hat die Regierungsproposition für Förderung der Rindviehzucht
	        
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