Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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für das 
Königreich Bayern. 
München, den 15. März 1879. 
Inhalt: 
Gesetz vom 23. Februar 1879 zur Ausflührung der Neichs-Civilprozeßordnung und Concursordnung. 
Gesetz zur Ausführung der Reichs-Civilprozeßordnung und Concursordnung. 
Cudwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Zayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Layern, Franken und in Schwaben ete. etc. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten, und bezüglich der Art. 4555 
unter Beobachtung der in Tit. X X 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen, 
beschlossen und verordnen, was folgt: 
I. Abschnitt. 
Sestimmungen für das ganze Königreich. 
(Gerichtsstand der Givilliste des Rönigs. 
Art. 1. 
Die Civillisie des Königs hat ihren allgemeinen Gerichtostand vor den Gerichten der 
Hauptstadt. 
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