Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

  
Datum 
der Gesetze, 
Verordnungen 2c. 
Juhalt. 
Nummer 
des Gesetz und 
Verordnungs-- 
Blattes. 
— 
Sei te. 
  
7. Juni 1880. 
Bekaunntmachung, die Rückvergütung des 
Aufschlages für ausgeführten Branntwein 
und die Erhebung einer Uebergangsabgabe 
bei der Einfuhr von Brauntwein betr. 
Bekanntmachung, den allgemeinen Ver- 
waltungsausschuß des bayerischen Kölner- 
Dombanvereins betr. 
Bekauntmachung, die Einberufung der be- 
sonderen Ausschüsse beider Kammern des 
Landtages zur Berathung der Gesetzent- 
würse über die direkten Stenern betr. 
Belauntmachung, die Einberufung des 
Landlages betr. 
Bekanutmachung, die Controle des Be 
zuges und der Verwendung denaturirten 
Salzes betr. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, 
das Verfahren bei Uebertretungen des Ge 
setzes über den Brauntweinaufschlag betr. 
Bekanntmachung, die Ausschlagfreiheit des 
Brauntweins zu gewerblichen zwecken betr. 
Hiczu Regulativ, die Aufschlagfreiheit des 
Branntweins zu gewerblichen Zwecken betr. 
Bekauntmachung, das Verfahren bei leber 
tretungen des Gesetzes über den Brannt 
weinaufschlag betr. 
10. 
36. 
33. 
35. 
38. 
390. 
38. 
39. 
473 50|1. 
306. 
388. 390. 
390 39|. 
467. 
460 470. 
413. 
414 465.
	        
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