Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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. Bekanntmachung, die Ausführung der deutschen Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, 
hier die Vorstände der Anwaltskammern betr. 
KR. Staatsministerium der Justiz. 
Die Anwaltskammer Bamberg hat: 
1) an Stelle des verstorbenen Vorstandsmitgliedes," Rechtsanwalts k. Advokaten 
Herding zu Bayreuth, den Rechtsanwalt k. Advokaten Gustav Meyer dort- 
selbst und 
2) an Stelle des wegen hohen Alters und Krankheit ausgeschiedenen Vorstands- 
mitgliedes, Rechtsanwalt k. Advokaten Dr. Mayersohn zu Aschaffenburg, den 
Rechtsanwalt k. Advokaten Johann Adam Dittmann allda 
zu Vorstandsmitgliedern gewählt. 
München, den 2. April 1880. 
Dr. v. Fäulstle. 
Der Generalsecretär: 
Ministerialrath von Röckelein. 
Bekanntmachung, Betrieb des Torfstiches zu Schleißheim betr. 
K. Staatsministerium der Tinanzen. 
Seine Majestät der König haben Alllerhöchst zu genehmigen geruht, daß für 
den Betrieb des ärarialischen Torfstiches bei Schleißheim, sowie für die Rechnungsstellung 
hierüber ein eigenes Amt mit der Bezeichnung „k. Torfverwaltung Schleißheim“ errichtet 
und dasselbe mit einem in die Kategorie der Förster einzureihenden Funktionär mit dem 
Titel „k. Torfverwalter“ besetzt werde. 
München, den 4. April 1880. 
v. Riedel 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath Luber.
	        
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