Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1878 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1880. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Oberfranken beträgt für das Jahr 
1880 1/°876,705 „4, wovon ein Steuerprozent auf 18,767 .X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1880. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
In dieser Beilage haben Wir die aus Centralfonds zu deckenden persönlichen Auf- 
besserungszulagen und Unterstützungsbeiträge, welche ohne vorausgegangene Etats, lediglich 
auf Grund der Rechnungsständigkeit oder der erfolgenden neuen Anweisung gezahlt und 
wofür die Credite erst am Schlusse des Jahres nach Maaß des effectiven Aufwandes er- 
öffnet werden, sub Cap. III §. 1 Tit. 22, Tit. 3 a und Tit. 10 a und c der Ausgaben, 
dann unter Cap. I F§. 3 Tit. 6, 7, 8 und 10 der Einnahmen intra lineas vortragen 
lassen. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des 
Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Den vom Landrathe in Bezug auf den revidirten Entwurf der Satzungen des 
oberfränkischen Kreisunterstützungsvereines für dienstunfähige Schullehrer gefaßten Beschlüssen 
haben Wir unterm 27. Februar I. Is. Unsere Genehmigung mit der veranlaßten Mo- 
difikation hinsichtlich des Mindestbezuges der in Ruhestand tretenden Schullehrer ertheilt 
und ist von Unserem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten das zum Vollzuge Erforderliche bereits angeordnet worden. 
Im Hinblicke auf die hier gezeigte Opferwilligkeit des Landrathes und die warme
	        
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