Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Bekanntmachung, den allgemeinen Verwaltungsausschuß des bayerischen Kölner Dombau- 
vereines betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. 
Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Staatsminister des 
Königlichen Hauses und des Aeußern, Freiherr von Crailsheim, mit Allerhöchster Ge- 
nehmigung Seiner Majestät des Königs in den allgemeinen Verwaltungsausschuß 
des bayerischen Vereines zum Ausbau des Kölner Domes eingetreten und zum Vorstand 
dieses Ausschusses gewählt worden ist. 
München, den 8. Juni 1880. 
Dr. v keutz. 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath v. Bezold. 
  
Ordens- Verleihung. Baron Alexander Korff, das Comthurkreuz 
—— des Verdienstordens vom heiligen Michael, 
Seine Majestät der König haben und dem keiserlich russischen Garderittmeister 2c. 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, dem Alexander Wischnewsky das Ritterkreuz 
Flügeladjutanten Seiner Majestät des Kaisers I. Classe desselben Ordens zu verleihen. 
von Rußland, Stabsrittmeister der Garde, 
  
Berichtigung. 
In Art. 42 des Gesehes vom 25. Februar 1880 über den Branmweinausschlag (Gesetz- und Verordnungeblatt 
Seile 66) hat es in der vierten Zeile von unten anstatt 
„Art. 15 Abs. 1 Ziff. 44 zu heißen: 
„Art. 25 Abs. 1 Ziff. 4.
	        
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