Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

Geseh-und Meradungschlat 
für das 
Königreich Bayern. 
47. 
München, den 24. August 1880. 
  
Juhalt: 
Königliche Proklamation vom 22. August 1880. 
Königliche Proklamation. 
An Mein Volk. 
Es ist Meinem Herzen ein Bedürfniß, an dem Tage, welcher zu Ehren Meines 
Hauses festlich begangen wird, dem wahren und tiefen Danke Ausdruck zu geben, den Ich 
bei dem Rückblick auf sieben Jahrhunderte empfinde. Dieser Dank gilt der unwandel- 
baren Treue und Anhänglichkeit, mit welcher Mein Volk dem Throne der Wittelsbacher 
ergeben ist. Unter den Eigenschaften, welche den Ruhm aller Stämme Meines Volkes 
bilden, steht rein und glänzend die Treue und Anhänglichkeit obenan: die Treue ist Mir 
die Grundlage Meines Thrones, die Anhänglichkeit der schönste Juwel Meiner Krone. 
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