Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Bekauntmachung, die Ausführung der Deutschen Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, 
hier die Vorstände der Anwaltskammern betr. 
Königliches Staatsministerium der Justiz. 
Unter Bezugnahme auf Ziffer V der Bekanntmachung vom 30. Dezember 1879 (Gesetz- 
und Verordnungsblatt für 1880 Seite 2 ff., Justizministerialblatt für 1880 Seite 2 ff.) 
wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
1) daß die Anwaltskammer Augsburg in ihrer Versammlung vom 17. vor. Mts., 
den F. 2 ihrer Geschäftsordnung abändernd, die Zahl der Mitglieder ihres Vor- 
standes von neun auf eilf erhöht und demgemäß die Rechtsanwälte, Königliche 
Advokaten 
Hans Striebel und 
Friedrich Müller zu Augsburg 
zu weiteren Vorstandsmitgliedern gewählt, 
2) daß der so verstärkte Vorstand in seiner Sitzung vom nämlichen 17. Oktober c. 
die Wiederwahl seiner Mitglieder 
Dr. Joseph Völk zum Vorsitzenden, 
Carl Braun zum stellvertretenden Vorsitzenden, 
Thomas Augustin Jung zum Schriftführer, und 
Hugo Fischer zum stellvertretenden Schriftführer 
vollzogen hat. 
München, den 4. November 1880. 
Dr. v. Jänstle. 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Röckelein.
	        
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