Metadata : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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einmal  durch  geringe  Zugeständnisse  alles  übrige  zu  retten  und
zumal  den  Weltlichen  Sand  in  die  Augen  zu  streuen;  ferner  aber
hoffte  sie  auf  diesem  Wege  einen  festen  Herd  des  Widerstandes
gegen  die  lutherische  Reform  in  Deutschland  zu  bilden,  indem  alle
Stände,  welche  die  Regensburger  Artikel  annähmen,  sich  zugleich
auf  deren  Grund  wider  die  lutherischen  Neuerungen  zusammenthun
und  verbinden  sollten;  und  endlich  drittens  sollte  diese  Vereinigung,
indem  sie  eine  Reihe  von  Ständen  vorweg  auf  gewisse  Punkte  und
Artikel  verpflichtete,  den  im  letzten  Reichsabschied  angesetzten
Speierer  Tag  vereiteln  oder  doch  erfolglos  machen.  ')

Zu  diesem  letzteren  Zwecke  aber  wandte  sich  die  Kurie  zugleich
  auch  an  den  Kaiser.  Es  sei  nicht  mehr  an  der  Zeit,  gelinde
Mittel  zur  Anwendung  zu  bringen,  schrieb  Clemens  schon  bei  der
ersten  Kunde  von  den  Nürnberger  Beschlüssen  an  den  Kaiser;  mit
dem  Schwerte  müsse  dieser  dareinschlagen,  um  die  Unbotmäfsigen
zur  Vernunft  zu  bringen  und  seine  Autorität  im  Reiche  aufrechtzuerhalten.
  Das  Vorhaben  der  Nation  in  der  Glaubenssache  aber
schilderte  Clemens  zumal  in  den  schwärzesten  Farben,  indem  er
zugleich  verlangte,  dals  Karl  sein  Veto  dagegen  einlege.?)  In  der
That  waren  Kaiser  und  Papst  in  dieser  Angelegenheit  natürliche
Verbündete;  auch  dem  ersteren  erschien  es  unerträglich,  dafs  die
Nation  sich  dergestalt  zu  selbständigen  Schritten  aufraffe.  Bereits
im  Juli  schrieb  er  ins  Reich,  es  sei  ganz  unerhört  und  ungeheuerlich,
  zumal  bei  dem  bisher  so  gottesfürchtigen  deutschen  Volke,
was  man  in  Speier  vornehmen  wolle.  Ein  Konzil  auszuschreiben
sei  Sache  des  Kaisers  und  des  Papstes.  Und  er,  der  Kaiser,  sei
keineswegs  dagegen,  dafs  die  Glaubenssache  vor  das  Forum  eines
Konzils  gezogen  werde,  aber  dasselbe  müsse  eben  ordnungsgemäfs
und  von  zuständiger  Seite  berufen  werden;  bis  dahin  aber  wolle
und  befehle  er,  dafs  das  Wormser  Edikt  durchaus  aufrechterhalten
bleibe  und  dafs  alles  Disputieren,  Erläutern  und  Interpretieren  in
betreff  der  Satzungen  des  christlichen  Glaubens  gänzlich  vermieden
werde.  °)

1)  Über  diese  Zusammenkunft  und  „Reformation“  vgl.  meine  Abhandlung
  „Der  Regensburger  Konvent  von  1524“,  in  „Historische  Aufsätze,
dem  Andenken  an  Georg  Waitz  gewidmet“  (1836)  S.  50%  ff.

)  Balan,  Monum.  reform.  Lutheranae  nr.  153.  154.

?)  d.  d.  Burgos  in  Castilien  15.  Juli  1524,  r.  R.  6;  gedruckt  Förstemann,
  Neues  Urkundenbuch  zür  Gesch.  der  evangel.  Kircheureformation  1