Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Abdruck. 
Bekannimachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Berlin, den 21. April 1882. 
Verzeichniß der höheren Eehranßalten, 
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 3 11. das Gymnasium zu Lyck, 
Z 12. „ „ Memel, 
Prooinz Ostpreußen. "13. „ „, Rastenburg, 
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 14. » „Rössel, 
2. „ „ „Bartenstein, 15. » Tilsit. 
3.,„ „ „ Braunsberg, « . 
4. „ „ Gumbinnen, Provinz Westpreußen. 
5. „ „ „ Hohenstein, 16. Das Gymnasium zu Conitz, 
6. „ , ,,Jnsterburg(vnbunden17.» » »Culm, 
mit der Realschule I. Ordn. das.) 18. „ Königliche Gymnasium zu Danzig, 
7. „ Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 19. „ Städtische Gymnasium daselbst, 
i. Ostpr., 20. „ Gymnasium zu Deutsch-Krone, 
8. „ Friedrichs-Kollegium daselbst, 21. „ » »Elbing, 
9.,,KneiphöfischeGymnasiumdaselbst, s 22. » » „Graudenz, 
10. „ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 23. „ „ „ Marienburg, 
 
	        
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