4. Der Landrath hat zu dem ihm mitgetheilten Entwurfe eines Uebereinkommens
zwischen den Kreisgemeinden von Oberbayern und von Schwaben und Neuburg über die
durch die Aemter-Organisation vom Jahre 1879 veranlaßte Vermögens-Auseinandersetzung
seine Zustimmung erklärt; Wir ertheilen dem desfalls gefaßten Beschlusse Unsere Genehmigung.
Bezüglich der vom Landrathe von Schwaben und Neuburg angeregten Frage der
Anspruchsberechtigung der vom Regierungsbezirke von Oberbayern abgetrennten Gemeinden
auf einen verhältnißmäßigen Antheil an den Renten des allgemeinen deutschen Schulfondes
in München verweisen Wir auf die von Unserem Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten ergangene Entschließung vom 1. Februar l. Is. Nr. 362.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm
gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen und
verbinden hiemit die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade.
Schloß Berg, den 14. Mai 1882.
Ludwig.
Dr. v. Lutz. Frhr. v. Feilitzsch. v. Pfistermeister,
Staatsrath.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General--Sekretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
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