Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Nr. 11,658. 
Bekanntmachung, die Namensänderung des Reviers Duschlberg betr. 
Rönigl. Staatsministerium der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben Allerhöchst anzuordnen geruht, daß das 
Revier Duschlberg, Forstamtes Wolfstein, im Regierungsbezirke von Niederbayern, künftig 
„Revier Neureichenau“ benannt werde. 
München, den 10. August 1882. 
In Vertretung: 
Vv. Pfistermeister Staatsrath. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Seißer. 
  
Berichtigung. 
In dem Verzeichnisse der iu Bayern zur Erhebung von Uebergangsabgaben 2c. ermächtigten Zoll- und 
Steuerstellen (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 38 für 1882), gehört die auf Seite 479 Spalte 6 vorgetragene 
Bemerkung bezüglich der nicht fixen Uebergangsstelle Reichelshofen nicht auf die ebengenannte Seite und zum 
Hauptzollamte Nürnberg, sondern auf Seite 473 Spalte 6 zum Hauptzollamte Fürth; ferner find im Verzeichnisse 
der Uebergangsstraßen als bayer. Uebergangsstellen für die Landstraße zwischen Regelsweiler und Mönchsroth 
statt Weiltingen zu setzen: Ditessrl
	        
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