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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr
1881 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1883.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg
beträgt für das Jahr 1883 3/027,025 -, wovon ein Steuerprozent auf 30,270 4
sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1883.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die von dem Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir
nachstehende Entschließungen:
1. Dem Wunsche des Landrathes auf Zuwendung eines größeren Zuschusses aus
Centralfonds für die Unterstützung dürftiger Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten ver-
mögen Wir wenigstens zur Zeit eine Berücksichtigung nicht zuzuwenden, da im Staats-
Budget für die laufende Finanzperiode die betreffende Position für diesen Zweck wesentlich
abgemindert und dadurch die Nothwendigkeit eingetreten ist, die Unseren Kreisregierungen
bisher zur Verfügung gestellten Zuschüsse in erheblicher Weise zu kürzen.
2. Aus Anlaß der Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Heimzahlung des auf
Grund des Gesetzes vom 12. April 1876 aufgenommenen Kreisanlehens zur Beschaffung
der Mittel für die Unterstützung dürftiger Gemeinden des Kreises in der Ausführung noth-
wendiger Schulhausbauten beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten, die gestellten Anträge einer näheren Würdigung zu
unterstellen und dem Landrathe bei seiner nächsten Versammlung die nothwendigen Vor-
lagen mittheilen zu lassen.