Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

MOö 103 
3. Dem Beschlusse des Landrathes über die Fixirung der Kreisfondszuschüsse für die 
Realschulen in Kissingen und Kitzingen haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt und 
demzufolge als Kreisfondszuschuß für die Realschule in Kissingen mit Einschluß des der— 
selben für das Jahr 1883 bewilligten einmaligen Zuschusses von 2000 M. die Gesammt— 
summe von 13000 -X, dann für die Realschule in Kitzingen mit Hinzurechnung des der- 
selben für das Jahr 1883 bewilligten einmaligen Zuschusses zu gleichfalls 2000 -X die 
Gesammtsumme von 15000 JX unter die Kreisausgaben des Jahres 1883 einstellen lassen. 
4. Wie in den vorausgegangenen Jahren, so hat der Landrath auch für das Jahr 1883 
zur Verbesserung der landwirthschaftlichen und gewerblichen Verhältnisse im Spessart die 
Summe von 10000 X und für die Hebüng der Rhönindustrie 1700 JNX bewilligt. Indem 
Wir diesen Beschlüssen Unsere Genehmigung ertheilen, sprechen Wir zugleich dem Land- 
rathe für diese fortgesetzte Fürsorge für die Verhältnisse der Spessart= und Rhönbevölkerung 
Unsere Anerkennung aus. 
5. Die auf die Kreisirrenanstalt Werneck, dann die auf den Maximilians-Getreide- 
Hilfsmagazins-Fond bezüglichen Beschlüsse des Landrathes haben Unsere Genehmigung 
bereits erhalten. 
6. Der Landrath hat beschlossen, die Kreisregierung solle ermächtigt sein, im Ein- 
vernehmen mit dem ständigen Landrathsausschusse etwaige Ausgaben für Bekämpfung allen- 
fallsiger Nothstände aus dem Reservefond zu bestreiten. Diesem Beschlusse ertheilen Wir 
gerne Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg gegenwärtigen Ab- 
schied ertheilen, eröffnen Wir demselben die wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen För- 
derung der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Hohenschwangau, den 8. Februar 1883. 
Ludwig. 
Dr. v. Kutz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath v. Schlreth. 
18“
	        
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