Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1881 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1883. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 
1883 2°677,816 —, wovon ein Steuerprozent auf 26,778 J“ sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1883. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und gesondert erfolgten Anträge und Be- 
schlüsse des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landraths, wornach der zu Cap. III S. 3 der Kreisausgaben 
angesammelte Fond die Bezeichnung: „Fond für Verbesserung der Lage der Taubstummen 
und Idioten in Frankenthal“ führen soll, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
2. Dem Beschlusse des Landraths, zur Verleihung von Stipendien an Schüler der 
k. Industrieschule in Kaiserslautern den Betrag von 300 JX für das Jahr 1883 zu be- 
willigen, haben Wir gerne Unsere Genehmigung ertheilt, und demgemäß die bezeichnete 
Summe geeigneten Orts unter die Kreisausgaben einstellen lassen. 
3. Dem Antrage des Landraths, daß die Kreisbaugewerkschule in Kaiserslautern 
einer regelmäßigen fachtechnischen Revision unterstellt werde, werden Wir die entsprechende 
Bedachtnahme zuwenden lassen. 
4. Den Beschlüssen des Landraths, wornach der Unterstützungsbetrag für die land- 
wirthschaftliche Winterschule in Waldfischbach auf 800 JTX erhöht und für eine in Zwei- 
brücken zu errichtende landwirthschaftliche Fortbildungsschule ein Zuschuß von 400 M be— 
willigt wird, ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
	        
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