Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

K 10. 13 
5. Der Landrath hat die Annahme der von dem Rentner Heinrich Hilgard mit 
einem Kapitale von circa 55000 -X für Studirende aus dem Regierungsbezirke der Pfalz 
begründeten Stipendienstiftung erklärt; dieser Beschluß erhält hiermit Unsere Genehmigung. 
6. Der Beschluß des Landraths, die Renten des Maximilians-Getreidefonds für das 
Jahr 1883 zu Gunsten der vom Wetter beschädigten Landestheile zu verwenden, erhält 
Unsere Genehmigung. 
7. Dem Beschlusse des Landraths bezüglich der Einleitungen zur Reorganisation der 
pfälzischen Brandversicherungs-Anstalt ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
8. Der Landrath hat wiederholt die Erhöhung des Staatszuschusses zum pfälzischen 
Landgestüt auf 40000 J beantragt. Bezüglich dieses Antrags verweisen Wir auf 
Ziff. IV Nr. 3 des Landraths-Abschiedes vom 13. Mai v. Is., wornach Unser Staats- 
ministerium des Innern beauftragt wurde, bei Aufstellung des Budgets für die XVII. 
Finanzperiode auf die vom Landrathe gestellte Bitte thunlichst Rücksicht zu nehmen. 
9. Dem Beschlusse des Landraths, eine Pensionskasse für pfälzische Kreisbedienstete 
und deren Relikten als Kreisanstalt zu errichten, sowie den bezüglichen, den gedruckten 
Landraths-Verhandlungen beigefügten Statuten ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung, 
und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern, alsbald die nöthigen weiteren 
Einleitungen zu treffen. 
Ferner genehmigen Wir, daß zu dieser Pensionskasse behufs allmähliger Ansamm- 
lung eines zinstragenden Kapitalstocks derselben 36 Jahre lang aus Kreismitteln ein Zu- 
schuß von je 3000 JTX geleistet werde, und geben Uns zugleich der Erwartung hin, daß, 
wenn in der Folge wider Vermuthen der Fall der Unzulänglichkeit der ordentlichen Ein- 
nahmen der Pensionskasse zur vollständigen Bestreitung der Pensionen und Alimentationen 
eintreten sollte, der Landrath, statt die Pensions= und Alimentationssätze reduziren zu 
lassen, den fehlenden Betrag aus Kreismitteln zuschießen werde. 
10. Die kgl. bayerische Staatsregierung hat zu der neuerlich von Elsaß-Lothringen 
lebhafter betriebenen Herstellung einer für die Zwecke der großen Schifffahrt bestimmten 
Kanalverbindung von Ludwigshafen durch die bayerische Pfalz und das Unterelsaß nach 
Straßburg, bezüglich welcher ihr ein ausgearbeitetes Projekt bisher nicht in Vorlage ge- 
kommen ist, noch in keiner Weise Stellung genommen. 
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