Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Für den Fall der Erbauung dieses Kanales wird die Führung desselben auf dem 
linken Rheinufer im Interesse der bayerischen Pfalz die entsprechende Vertretung und dabei 
auch die von dem Bezirksgremium für Handel, Industrie und Gewerbe zu Landau ange- 
regte Frage der Kanalisirung der Queich vom Hauptbahnhofe zu Landau bis zur Ein- 
mündung in den Kanal nähere Prüfung finden. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir um 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen 
und ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld 
und Gnade. 
München, den 14. Februar 1883. 
Ludwig. 
Dr. v. Fuz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Peilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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