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Nr. 1721.
Bekanntmachung, die Organisation der Rechnungs-Revision in der Armee betreffend.
Königliches RKriegsministerium.
Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Eutschließung d. d. Hohen-
schwangan den 1. Februar 1883 nachstehende organische Verfügungen mit der Wirksamkeit
vom 1. April l. Is. allergnädigst zu genehmigen geruht:
1) Die Rechnungs-Revision des Kriegsministeriums wird in ihrer gegenwärtigen
Formation aufgehoben. ·
2) Die Revision und Abnahme der Rechnungen des Topographischen Bureaus und
des Hauptkonservatoriums der Armee, der Remonte-Depots, der Militär-Bildungsanstalten
und des Irwalidenhauses geht an die Intendantur I. Armee-Corps über.
3) Die Führung der besonderen Komtolle über die Erhebung von Brot und Fourage
— Naturalverpflegungskontrolle — wird der Intendantur II. Armee-Corps übertragen.
4) Für die Revision und Abnahme der Rechnungen der General-Militär-Kasse nebst
Militär-Pensionskasse, der Militär-Fondskasse und der Lithographischen Offizin des Kriegs-
ministeriums, dann für die Vornahme der Lokal= und Kassenrevisionen, sowie der Ad-
ministrativuntersuchungen bei den genannten Behörden und für die Beschlußfassung hierüber
wird „eine Rechnungs-Revisionsstelle im Kriegsministerium“ mit einem Vorstande, zwei
Beisitzern und dem erforderlichen Revisionspersonale eingesetzt.
Zugleich wird das Kriegsministerium ermächtigt, die zum Vollzuge des Vorstehenden
nothwendigen Anordnungen zu treffen.
München, den 11. Februar 1883.
v. Maillinger.
Der Chef der Zentral-Abtheilung:
Sixt, Oberstlieutenant z. D.