Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Unsere Genehmigung ertheilt und beauftragen Unsere Kreisregierung, Kammer des 
Innern, bei Verwendung fraglicher Summe die vom Landrathe hiewegen getroffenen Be- 
stimmungen entsprechend zu beachten. 
4. Wir haben den vom Landrathe in der Sitzung vom 15. November 1882 hinsicht- 
lich einer Abänderung der Schulordnung für die Kreislandwirthschaftsschule in Lichtenhof, 
sodann wegen Revision der Satzungen für die Kreisackerbauschule in Triesdorf gefaßten 
Beschlüssen Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen in dieser Beziehung auf die 
Entschließungen Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul-Ange- 
legenheiten vom 12. Dezember 1882 und 4. Januar 1883 Nr. 14686 und Nr. 41. 
5. Dem vom Landrathe in der Sitzung vom 15. November 1882 gefaßten Beschlusse 
wegen Verleihung pragmatischer Rechte an den Kassier und Rechnungsführer Karl Wolf 
an der Kreislandwirthschaftsschule in Lichtenhof ertheilen Wir unter den vom Landrathe 
beigefügten Modalitäten Unsere Genehmigung. 
6. Den von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren- 
anstalt Erlangen, insbesonders bezüglich des Besoldungs-Regulatives für das nicht prag- 
matische Personal dieser Anstalt und bezüglich des Etats derselben gefaßten Beschlüssen er- 
theilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir 
demselben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung 
der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 14. Februar 1883. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
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