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Genehmigung. Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten beauftragen Wir, wegen Besetzung dieser Lehrstelle alsbald die erforderlichen Ein-
leitungen zu treffen.
4. Die Bitte des Landrathes, die Zahl der den Reallehrern schulordnungsmäßig
obliegenden wöchentlichen Unterrichtsstunden für die Lehrer der gering frequentirten Real-
schulen zu erhöhen, werden Wir in Erwägung ziehen.
5. Für die Zwecke der Wittelsbacher Landesstiftung zur Förderung des Bayerischen
Handwerks in Stadt und Land hat der Landrath wie im Vorjahre so auch für 1883
einen Beitrag von 2000 JX bewilligt. «
Diesem Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung, indem Wir dem Land-
rathe für die neuerliche Bewilligung, mit welcher er Unseren Intentionen bei Begrün-
dung der Wittelsbacher Landesstiftung so einsichtsvoll entgegenkommt, Unsere wohlgefällige
Anerkennung wiederholt aussprechen.
6. Der Landrath hat den Beitrag zur Exigenz des Kreiscomité's des landwirth-
schaftlichen Vereines von 20000 auf 25.000 -X und den Zuschuß an den Kreisfischerei-
verein von 600 auf 900 —X zu erhöhen beschlossen, wofür Wir ihm unter Genehmigung
dieser Beschlüsse hiemit gerne Unsere Anerkennung eröffnen.
7. Wir genehmigen ferner die vom Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten
der Heil= und Pflege-Anstalten Kaufbeuren und Irsee gefaßten Beschlüsse.
8. Anlangud die Frage der Umwandlung der für den Bau und die innere Ein-
richtung der Heil= und Pflegeanstalt Kaufbeuren aufgenommenen 4½ prozentigen, dermalen
noch 371 216 X betragenden Pfandbriefanlehen in ein etwa al pari zu emittirendes
4prozentiges Baaranlehen, so erscheint der deßfallsige Beschluß des Landrathes, insoweit
hiedurch der ständige Landrathsausschuß zur Durchführung jener Maßregel bevollmächtigt
wurde, zur Genehmigung nicht geeignet, da ein vom Landrathe gefaßter und von Uns
genehmigter Beschluß, daß die Umwandlung des bezeichneten Anlehens stattfinden soll, noch
nicht vorliegt. Dagegen unterliegt es keinem Bedenken, daß der ständige Landrathsausschuß
die Frage der Möglichkeit und der Räthlichkeit der angeregten Umwandlung einer genauen
Prüfung im Benehmen mit der Kreisregierung unterziehe und über die Art und Weise
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