Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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bereits in Erwägung gezogen und die Einleitung für die zunächst erforderlichen Vorer- 
hebungen getroffen hat. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir dem— 
selben in Anbetracht der von ihm an den Tag gelegten Opferwilligkeit und regen Für— 
sorge für alle Zweige der Kreisverwaltung Unsere wohlgefällige Anerkennung und ver— 
sichern ihn Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 15. Februar 1883. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. Dr. v. Fäustle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.