Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Beiträge zu den Militärfonds 2c. (Anhang IV zum Reglement über das 
Kassenwesen bei den Truppen) ist an Stelle der „Militär-Fondsverwaltung“ 
allenthalben zu setzen: „General-Militärkasse, als Militär-Fondskasse“. 
VI. 
22) Für die Geschäfts-Extradition bei der Militär-Fondsverwaltung ergeht gesonderte 
Anordnung. 
München, den 16. Februar 1883. 
v. Maillinger. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 13. Februar l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, den Flügeladjutanten Emil 
von Le Bret-Nucourt und den Grafen 
Hugo von Oberndorff auf allerunter- 
thänigstes Ansuchen zu Allerhöchst Ihren Käm- 
merern zu ernennen, sowie unter'm 22. desselben 
Monats der Gemahlin des k. Kammerjunkers 
Ludwig Freiherrn von Gumppenberg- 
Pöttmes-Oberbrennberg, Premierlieu- 
tenant im Infanterie-Leib-Regiment, den aller- 
unterthänigst erbetenen Hofzutritt zu verleihen. 
Der Chef der Zentral-Abtheilung: 
Sixt, Oberstlieutenant z. D. 
Collegiatstist St. Cajetan in München. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich mit Allerhöchstem Signate vom 26. Fe- 
bruar l. Is. allergnädigst bewogen gefunden, 
den Canonicus am Collegiatstifte St. Cajetan 
und k. geistlichen Rath, Jakob Türk, zum 
Dekan an diesem Stifte und den Vikar am 
Collegiatstifte St. Cajetan, Joseph Köllner, 
vom 1. März ds. Is angefangen, zum 
Prediger an der St. Cajetans-Hofkirche zu 
ernennen.
	        
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