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Beiträge zu den Militärfonds 2c. (Anhang IV zum Reglement über das
Kassenwesen bei den Truppen) ist an Stelle der „Militär-Fondsverwaltung“
allenthalben zu setzen: „General-Militärkasse, als Militär-Fondskasse“.
VI.
22) Für die Geschäfts-Extradition bei der Militär-Fondsverwaltung ergeht gesonderte
Anordnung.
München, den 16. Februar 1883.
v. Maillinger.
Hofdienst-Nachrichten.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 13. Februar l. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, den Flügeladjutanten Emil
von Le Bret-Nucourt und den Grafen
Hugo von Oberndorff auf allerunter-
thänigstes Ansuchen zu Allerhöchst Ihren Käm-
merern zu ernennen, sowie unter'm 22. desselben
Monats der Gemahlin des k. Kammerjunkers
Ludwig Freiherrn von Gumppenberg-
Pöttmes-Oberbrennberg, Premierlieu-
tenant im Infanterie-Leib-Regiment, den aller-
unterthänigst erbetenen Hofzutritt zu verleihen.
Der Chef der Zentral-Abtheilung:
Sixt, Oberstlieutenant z. D.
Collegiatstist St. Cajetan in München.
Seine Majestät der König haben
Sich mit Allerhöchstem Signate vom 26. Fe-
bruar l. Is. allergnädigst bewogen gefunden,
den Canonicus am Collegiatstifte St. Cajetan
und k. geistlichen Rath, Jakob Türk, zum
Dekan an diesem Stifte und den Vikar am
Collegiatstifte St. Cajetan, Joseph Köllner,
vom 1. März ds. Is angefangen, zum
Prediger an der St. Cajetans-Hofkirche zu
ernennen.