Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Notiz. 
Es wird hiemit auf die bestehende und schon wiederholt in Erinnerung gebrachte Bestimmung 
neuerdings aufmerksam gemacht, wonach Bestellungen ganzer Jahrgänge des k. Gesetz= und Ver- 
ordnungsblattes sowohl, als auch einzelner Nummern desselben, sowie Reklamationen wegen nicht 
erhaltener Blätter, weder an die Redaktion noch an die Expedition desselben (K. Haupt-Zeitungs- 
Expedition) in München noch an die Druckerei, sondern lediglich an die nächstgelegene zuständige 
Post-Expedition zu richten sind.
	        
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