Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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die jetzt noch abgängigen sicheren Grundlagen für die Beurtheilung der Frage gewinnen, 
ob die von dem Landrathe in erster Reihe befürwortete Bildung weiterer Schwurgerichte 
sich als Bedürfniß erweise. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen und 
versichern ihn wiederholt Unserer Königlichen. Huld und Gnade. " 
München, den 17. März 1883. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. Dr. v. Fäustle. Dr. v. NRiedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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