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lung die nothwendigen Vorlagen behufs Zuwendung von Zulagen an die älteren Schul-
lehrers-Wittwen mitzutheilen.
4. Der vom Landrathe im Interesse möglichster Sparsamkeit ausgesprochene Wunsch
bezüglich der vollen Ausnützung der an den isolirten Lateinschulen angestellten ordentlichen
Lehrkräfte für die verschiedenen Zweige des obligatorischen Unterrichtes entspricht Unseren
Allerhöchsten Absichten bezüglich einer gedeihlichen Verwaltung dieser Schulen und steht
mit den ausdrücklichen Bestimmungen des §. 48 Absatz 2 der Schulordnung vom 20. August
1874 im Einklang.
Wir weisen deshalb Unsere Kreisregierung von Oberbayern, Kammer des Innern,
hiemit an, die vom Landrathe in dieser Beziehung gewünschten Erhebungen zu pPflegen und
werden bei Besetzung der Lehrstellen an den isolirten Lateinschulen des Kreises thunlichst
auf Anstellung solcher ordentlicher Studienlehrer Bedacht nehmen, welche die Befähigung
auch zur Ertheilung des Schreib= und Turn-Unterrichtes besitzen.
5. Gegenüber der vom Landrathe beschlossenen Aufrechterhaltung des Protestes
früherer Landraths-Versammlungen gegen die Belassung der Exigenz der Lateinschule Burg-
hausen auf den Kreisfonds wollen Wir lediglich auf die in den früheren Landraths-
Abschieden gegebenen Bescheide, insbesondere auf die Landraths-Abschiede vom 4. Sep-
tember 1876 Abtheilung IV Ziff. 9 und vom 15. April 1877 Abtheilung IV Ziff. 10
verwiesen haben.
6. Der von dem Landrathe gestellten Bitte, es möchten im Falle der nächsten Er-
ledigung von Strdienlehrerstellen an den isolirten Lateinschulen dieselben nur mit einem
Assfistenten besetzt werden, der zunächst mit der Führung der ersten Lateinklasse beauftragt
werde, können Wir in dieser Allgemeinheit eine Gewährung umsoweniger in Aussicht
stellen, als Wir in der Besetzung der untersten Lateinklasse und zahlreicher Parallel-Kurse
der Staats-Studienanstalten mit Assistenten einen ernstlichen Mißstand für das Gedeihen
dieser Schulen erblicken, dessen Beseitigung im verfassungsmäßigen Wege im Interesse
dieser Schulen angestrebt werden muß.
7. Die von dem Landrathe gestellte Bitte, es möchten die Subrektoren der isolirten
Lateinschulen angewiesen werden, bei Gewährung von Schulgeld= und Lehrmittelbefreiung
nur auf wahrhaft würdige und dürftige Bewerber Rücksicht zu nehmen, entspricht ganz dem