300
v Die Verwendung der aus gestempelten Briefumschlägen, Post-
anweisungsformularen,
Postkarten und Streifbändern ausgeschnittenen
Frankostempel zur Frankirung von Postsendungen ist nicht zulässig.
Zum Umtausch in den Händen des Publikums unbrauchbar ge-
wordener Postwerthzeichen (Freimarken, gestempelter Briefumschläge, Post-
anweisungsformulare, Postkarten und Streifbänder) ist die Postverwaltung
nicht verpflichtet.
Berlin, den 12. März 1883
Der Reichskanzler.
Ordens-VWerleihungen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, nach-
stehende Ordens-Auszeichnungen zu verleihen:
Das Großkreuz des k. Verdienstordens
vom heiligen Michael:
dem kaiserlich russischen wirklichen Staatsrath
und Hofstallmeister Johann Nowosiltzow;
das Ritterkreuz I. Classe des k. Verdienst-
Ordens vom heiligen Michael:
dem Premierlieutenant Leer bei den kaiser-
lich russischen Garde-Ulanen, Adjutanten bei
dem Chef des Generalstabes;
dem kaiserlich russischen Ingenieur-Capitain
und Betriebsdirektor der Petersburg- War-
schauer Bahn, Michael Bittuer;
– — — — — —
In Vertretung:
Stephan.
dem kaiserlich russischen Ceremonienmeister
S. Schablykin;
das Ritterkreuz II. Classe des k. Ver-
dienstordens vom heiligen Michael:
dem kaiserlich russischen Oberkammerfourier
Alexe jeff.
Käniglich Jlerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Veoration.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
27. März l. Is. dem k. Schauspieldirektor
Ernst Possart in München die Bewilligung
zur Annahme und zum Tragen des ihm von
Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-
Meiningen verliehenen Verdienstkreuzes für
Kunst und Wissenschaft zu ertheilen.