Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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v Die Verwendung der aus gestempelten Briefumschlägen, Post- 
anweisungsformularen, 
Postkarten und Streifbändern ausgeschnittenen 
Frankostempel zur Frankirung von Postsendungen ist nicht zulässig. 
Zum Umtausch in den Händen des Publikums unbrauchbar ge- 
wordener Postwerthzeichen (Freimarken, gestempelter Briefumschläge, Post- 
anweisungsformulare, Postkarten und Streifbänder) ist die Postverwaltung 
nicht verpflichtet. 
Berlin, den 12. März 1883 
Der Reichskanzler. 
  
Ordens-VWerleihungen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, nach- 
stehende Ordens-Auszeichnungen zu verleihen: 
Das Großkreuz des k. Verdienstordens 
vom heiligen Michael: 
dem kaiserlich russischen wirklichen Staatsrath 
und Hofstallmeister Johann Nowosiltzow; 
das Ritterkreuz I. Classe des k. Verdienst- 
Ordens vom heiligen Michael: 
dem Premierlieutenant Leer bei den kaiser- 
lich russischen Garde-Ulanen, Adjutanten bei 
dem Chef des Generalstabes; 
dem kaiserlich russischen Ingenieur-Capitain 
und Betriebsdirektor der Petersburg- War- 
schauer Bahn, Michael Bittuer; 
– — — — — — 
In Vertretung: 
Stephan. 
  
dem kaiserlich russischen Ceremonienmeister 
S. Schablykin; 
das Ritterkreuz II. Classe des k. Ver- 
dienstordens vom heiligen Michael: 
dem kaiserlich russischen Oberkammerfourier 
Alexe jeff. 
Käniglich Jlerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Veoration. 
  
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
27. März l. Is. dem k. Schauspieldirektor 
Ernst Possart in München die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen- 
Meiningen verliehenen Verdienstkreuzes für 
Kunst und Wissenschaft zu ertheilen.
	        
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