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Küöniglich Allerhöchste Genehmigung, den
Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der Prin-
zessin Maria de la paz, Gemahlin Seiner
Aöniglichen Hoheit des Prinzen Ludwig Fer-
dinand von BSayern betreffend.
Seine Majestät der König haben
Allergnädigst geruht, die von Seiner König-
lichen Hoheit dem Prinzen Ludwig Ferdinand
von Bayern getroffene Wahl der Freiin
Irene von Reichlin-Meldegg als Ober-
hofmeisterin Höchstdessen Gemahlin, Ihrer
Königlichen Hoheit der Prinzessin Maria
de la Paz zu genehmigen.
Ordens-Verleihung.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
6. April l. Is. dem k. Kämmerer und Oberst-
lieutenant Maximilian du Jarrys, Freiherrn
von La Roche, Hofmarschall Seiner Kö-
niglichen Hoheit des Prinzen Leopold von
Bayern, das Ritterkreuz des Verdienstordens
der bayerischen Krone zu verleihen.
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Käniglich Alerchhäßte Genehmigung zur
Annahme einer fremden Vercoration.
Seine Majestät der König haben
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom
5. April d. Is. allergnädigst bewogen gefun-
den, dem k. Kämmerer Gottfried Freiherrn
von Vequel-Westernach, Gutsbesitzer
in Hohenkammer, k. Bezirksamts Freising,
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
des ihm von dem Großmeisterthume des sou-
veränen Johanniter-Maltheser-Ordens ver-
liehenen Ehren= und Devotionskreuzes des
genannten Ordens zu ertheilen.
Auszug aus der Adelomatrikel
des Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
unter dem 7. April d. Is. der Oberstaats-
anwalt am k. Oberlandesgerichte Bamberg,
Joseph Ritter von Mehling, für seine
Person als Ritter des k. Verdienst-Ordens
der bayerischen Krone bei der Ritterklasse
Lit. M. Fol. 44 Act. Num. 43071I=