Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir ench mit Königlicher Huld und 
Gnade gewogen. 
Hohenschwangau, den 19. April 1883. 
Ludwig. 
Dr. r. Lutz. Dr. v. Fänstle. v. Maillinger. Dr. v. Niedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, ... 
2) die Kammer der Abgeordnelen. Ministerialrath v. Schlereth. 
  
  
Nr. 3550. 
Bekanntmachung, die Abänderung der Bestimmungen über die Zusammensetzung und den 
Geschäftsbetrieb der Sachverständigen-Vereine betreffend. 
Königl. Staatsministererium der Justiz, Königl. Staatsministerium des Innern und 
Königl. Itaatsministerium des Innern für Rirchen= und Schulangelegenheiten. 
Nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. Oktober vor. Irs., durch 
welche eine Abänderung der über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der 
literarischen und musikalischen Sachverständigen-Vereine erlassenen Instruktion vom 4. No- 
vember 1871 (veröffentlicht im Regierungsblatte von 1871 Seite 1923 ff.), dann der 
über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der künstlerischen, photographischen und 
gewerblichen Sachverständigen-Vereine unter dem 29. Februar 1876 ergangenen Bestimmungen
	        
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